RS Vwgh 1993/4/22 92/09/0397

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4b idF 1990/450;

Rechtssatz

Die Prüfung der Arbeitsmarktlage erübrigt sich dann, wenn seitens des Arbeitgebers die Stellung jeder Ersatzkraft von vornherein abgelehnt wird (Hinweis E 25.9.1992, 92/09/0179 und E 18.2.1993, 92/09/0312).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090397.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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