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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Hinweis der antragstellenden Arbeitgeberin, die Tante der beantragten Ausländerin würde für alle Aufenthaltsunkosten aufkommen, kann kein Argument für die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung gewonnen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090044.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
24.01.2011