Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0393 2 Stammrechtssatz Der (von der Antragstellerin aufgezeigte) Umstand, daß Konkurrenzbetriebe sich durch Nichteinhaltung der Bestimmungen des AuslBG wirtschaftliche Vorteile verschafften, vermag in rechtlicher Hinsicht die fehlenden Voraussetzungen für die bean... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090411.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Die Behauptung, der beantragte Ausländer werde als Facharbeiter nach einer Ausbildung in Österreich die Arbeiten im tschechischen Betrieb der Antragstellerin übernehmen, ist nicht geeignet, einen besonders wichtigen Grund für die Beschäftigung gerade dieses Ausländers bei der Antragstellerin iSd § 4 Abs 6 Au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §56;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Die Eingangsvoraussetzung für das erschwerte Verfahren nach § 4 Abs 6 AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl) ist anhand der Rechtslage und Sachlage zum Zeitpunkt der Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides zu beurteilen (Hinweis E 17.6.1993, 93/09/0026... mehr lesen...
Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 21.1.1994 93/09/0428 Rechtssatz: Die Landeshöchstzahlen nach § 13a AuslBG sind durch Verordnung festzusetzen. Eine Pflicht der Behörde, in ihrem Bescheid zu begründen, wie die in der von ihr angewendeten Verordnung (hier: LandeshöchstzahlenV für 1993) festgesetzte Landeshöchstzahl zustande gekommen ist, besteht nicht. Schlagworte
Spruch: und
Begründung: Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/09/0362 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde geht (im Beschwerdefall) davon aus, im Verfahren nach § 4 Abs 6 AuslBG könnten ab einem bestimmten (hohen) Auslastungsgrad der Bundeshöchstzahl die bis zu deren Erreichen zu erteilende Beschäftigungsbewill... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 18. Februar 1993 beim Arbeitsamt Tulln den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den polnischen Staatsangehörigen C.C. als Hilfsarbeiter für Gartenarbeiten (keine speziellen Kenntnisse erforderlich). Der monatliche Bruttolohn sollte S 8.500,-- betragen. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 14. Juni 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab, der Vermittlungsausschuß habe die Er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 17. März 1993 beim Arbeitsamt Korneuburg den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den tschechischen Staatsangehörigen J.K. als "Dachdecker-Steiger". Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 24. März 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab, der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung nicht befürwortet; darüber hinaus habe das Ermittlungsverfahren er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 3. Mai 1993 beim Arbeitsamt Linz den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die angolanische Staatsangehörige P.N. als Friseur-Hilfskraft (spezielle Kenntnisse "afrikanische Flechttechniken"). Der monatliche Bruttolohn sollte bei der beabsichtigten Teilzeitbeschäftigung S 2.636,-- betragen. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 14. Juni 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 18. Februar 1993 beim Arbeitsamt Tulln den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den polnischen Staatsangehörigen C.C. als Hilfsarbeiter für Gartenarbeiten (keine speziellen Kenntnisse erforderlich). Der monatliche Bruttolohn sollte S 8.500,-- betragen. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 14. Juni 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab, der Vermittlungsausschuß habe die Er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 18. Februar 1993 beim Arbeitsamt Tulln den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den polnischen Staatsangehörigen C.C. als Hilfsarbeiter für Gartenarbeiten (keine speziellen Kenntnisse erforderlich). Der monatliche Bruttolohn sollte S 8.500,-- betragen. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 14. Juni 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab, der Vermittlungsausschuß habe die Er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 17. März 1993 beim Arbeitsamt Korneuburg den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den tschechischen Staatsangehörigen J.K. als "Dachdecker-Steiger". Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 24. März 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab, der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung nicht befürwortet; darüber hinaus habe das Ermittlungsverfahren er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 3. Mai 1993 beim Arbeitsamt Linz den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die angolanische Staatsangehörige P.N. als Friseur-Hilfskraft (spezielle Kenntnisse "afrikanische Flechttechniken"). Der monatliche Bruttolohn sollte bei der beabsichtigten Teilzeitbeschäftigung S 2.636,-- betragen. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 14. Juni 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab,... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0302 1 Stammrechtssatz Beim Vorbringen der Antragstellerin, sie könne den von ihr eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ohne Beschäftigung des beantragten Ausländers nicht nachkommen, wodurch ihr Betrieb und die dortigen Arbeitsplätze gefäh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0129 1 Stammrechtssatz Aus den in § 4 Abs 6 Z 2 lit a bis lit d AuslBG demonstrativ aufgezählten Beispielen muß abgeleitet werden, daß ein sonstiger wichtiger Grund iSd § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG nur dann vorliegt, wenn an der Beschäftigung des Ausländers ein qualifizie... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Dem Anliegen hinsichtlich einer möglichen Existenzgefährdung des - kleinen - Betriebes (des Antragstellers) kommt keinesfalls die Bedeutung öffentlicher oder gesamtwirtschaftlicher Interessen iSd § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG zu (Hinweis E 18.2.1993, 92/09/0302, E 2.9.1993, 93/09/0156). Eur... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Wäre (von der Nichterteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung) - neben dem "Arbeitsplatz" des Betriebsinhabers - nur ein Arbeitsplatz eines ausländischen Arbeitnehmers betroffen, so kann von einer Erhaltung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG nicht ges... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0302 2 Stammrechtssatz Durch den bloßen Hinweis auf die infolge des Arbeitskräftemangels drohende Gefährdung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer hat die Antragstellerin nicht dargetan, daß dem beantragten Ausländer die Bedeutung ein... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 93/09/0196 3 Stammrechtssatz Ein bloß einzelbetriebliches Interesse der Antragstellerin an einer Tätigkeit des beantragten Ausländers (hier: dieser werde dringend benötigt, um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können) in ihrem Betrieb reicht für sich allein nicht... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Einer teilzeitbeschäftigten Fachkraft (Hilfskraft) (Friseur) für den Modetrend der afrikanischen Flechttechnik kommt (im Beschwerdefall) nicht die Stellung einer Schlüsselkraft zur Erhaltung inländischer Arbeitskräfte zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0302 1 Stammrechtssatz Beim Vorbringen der Antragstellerin, sie könne den von ihr eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ohne Beschäftigung des beantragten Ausländers nicht nachkommen, wodurch ihr Betrieb und die dortigen Arbeitsplätze gefäh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Dem Anliegen hinsichtlich einer möglichen Existenzgefährdung des - kleinen - Betriebes (des Antragstellers) kommt keinesfalls die Bedeutung öffentlicher oder gesamtwirtschaftlicher Interessen iSd § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG zu (Hinweis E 18.2.1993, 92/09/0302, E 2.9.1993, 93/09/0156). Eur... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Wäre (von der Nichterteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung) - neben dem "Arbeitsplatz" des Betriebsinhabers - nur ein Arbeitsplatz eines ausländischen Arbeitnehmers betroffen, so kann von einer Erhaltung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG nicht ges... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0302 2 Stammrechtssatz Durch den bloßen Hinweis auf die infolge des Arbeitskräftemangels drohende Gefährdung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer hat die Antragstellerin nicht dargetan, daß dem beantragten Ausländer die Bedeutung ein... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Einer teilzeitbeschäftigten Fachkraft (Hilfskraft) (Friseur) für den Modetrend der afrikanischen Flechttechnik kommt (im Beschwerdefall) nicht die Stellung einer Schlüsselkraft zur Erhaltung inländischer Arbeitskräfte zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 10. Mai 1993 beim Arbeitsamt Freistadt den Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den rumänischen Staatsangehörigen P. als Landarbeiter mit einer Entlohnung von S 7.000,--; spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden nicht gefordert. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt mit Bescheid vom 14. Juni 1993 gemäß § 11 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Das Arbeitsamt begründete diese Entscheidu... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §11 Abs1;AuslBG §11 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090382.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 2. Oktober 1992 beim Arbeitsamt St. Pölten den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen H.K. als "türkischer Konditor" mit einem monatlichen Bruttolohn von S 15.500,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 21. Oktober 1992 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab, der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung der beantragten Beschäftig... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 29. Dezember 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den ägyptischen Staatsangehörigen T.M. als Pizzakoch mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 11.000,--. Als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurde "ital. Küche" verlangt. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 28. Jänner 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 15. März 1993 beim Arbeitsamt Mistelbach den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den ehemaligen jugoslawischen Staatsangehörigen M.H. als Kraftfahrer (spezielle Kenntnisse "Führerschein C, E"). Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 8. April 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab, der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung nicht befürwortet; d... mehr lesen...