Die Beschwerdeführerin stellte am 29. März 1993 beim Arbeitsamt Mistelbach den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den tschechischen Staatsangehörigen S.J. als Kraftfahrer mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 12.280,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 8. April 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab, daß der Vermittlungsausschuß die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung nic... mehr lesen...
Mit undatiertem Schreiben (eingelangt beim Arbeitsamt Graz am 5. Mai 1993) beantragte die beschwerdeführende Partei die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den thailändischen Staatsangehörigen S. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die Tätigkeit "Einkauf von Hardwarekomponenten für PC speziell aus Fernost" (Teilzeitbeschäftigung; Entlohnung: brutto S 8.310,-- pro Monat). In ihrer Eingabe vom 14. April (wohl Mai) 1993 präzisierte die beschwerdeführende Par... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 6. April 1993 beim Arbeitsamt Bregenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsangehörigen E.C. als Zahntechniker. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 16. April 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung nicht befürwortet; außerdem habe "das Ermittlungsverfahren" ergeben, daß keine de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 29. März 1993 beim Arbeitsamt Mistelbach den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den tschechischen Staatsangehörigen S.J. als Kraftfahrer mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 12.280,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 8. April 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab, daß der Vermittlungsausschuß die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung nic... mehr lesen...
Mit undatiertem Schreiben (eingelangt beim Arbeitsamt Graz am 5. Mai 1993) beantragte die beschwerdeführende Partei die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den thailändischen Staatsangehörigen S. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die Tätigkeit "Einkauf von Hardwarekomponenten für PC speziell aus Fernost" (Teilzeitbeschäftigung; Entlohnung: brutto S 8.310,-- pro Monat). In ihrer Eingabe vom 14. April (wohl Mai) 1993 präzisierte die beschwerdeführende Par... mehr lesen...
Mit undatiertem Schreiben (eingelangt beim Arbeitsamt Graz am 5. Mai 1993) beantragte die beschwerdeführende Partei die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den thailändischen Staatsangehörigen S. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die Tätigkeit "Einkauf von Hardwarekomponenten für PC speziell aus Fernost" (Teilzeitbeschäftigung; Entlohnung: brutto S 8.310,-- pro Monat). In ihrer Eingabe vom 14. April (wohl Mai) 1993 präzisierte die beschwerdeführende Par... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Daß dem Unternehmer der Antragstellerin auf dem inländischen Markt eine erhebliche überregionale Bedeutung zukommt, hat sie selbst nicht behauptet; die allfällige Bedeutung einer Branche, in der sie tätig ist, kann ein fehlendes Vorbringen in dieser Richtung nicht ersetzen (Hinweis E 17.6.1993, 92/09/0362... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/09/0350 E 21. Jänner 1994
93/09/0371 E 16. Dezember 1993
93/09/0433 E 23. Februar 1994 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/01 93/09/0059 2 Stammrechtssatz Die Anwendung des nach § 4 Abs 6 AuslBG erschwerten V... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §44;AMFG §44a;AuslBG §20 Abs3;AuslBG §23;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Auch eine für die Antragstellerin positive Stellungnahme des Verwaltungsausschusses kann das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Stattgebung des gestellten Antrags nicht aus der Welt schaffen und somit auch nicht die Voraus... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Die (zukünftige) Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte durch ein expandierendes Unternehmen macht den beantragten Ausländer nicht zu einer Schlüsselkraft iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG, da es demnach auf die Erhaltung der Arbeitsplätze inländischer Arbeitskräfte ankommt. Eu... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Auffassung der Behörde, ein durch "fristlose Kündigung" eines Ausländers frei gewordener Arbeitsplatz könne nicht die Anwendbarkeit des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG begründen, findet im Gesetzeswortlaut keine Deckung und wäre auch mit dem Recht des Dienstgebers, sich von einem ungeeigneten, unwilli... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 93/09/0157 1 Stammrechtssatz Nach § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG ist die Beschäftigungsbewilligung - bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 4 Abs 1 und § 4 Abs 3 AuslBG - "aus besonders wichtigen Gründen" zu erteilen. Diese "besonders... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §46;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/09/0350 E 21. Jänner 1994
93/09/0371 E 16. Dezember 1993
93/09/0433 E 23. Februar 1994
Rechtssatz: Die Überschreitu... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090380.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13a;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §46;AVG §56;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/09/0350 E 21. Jänner 1994
93/09/0371 E 16. Dezember 1993
93/09/0433 E 23. Februar 1994
Rechtssatz: Beruht di... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1991/684; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0366 2 Stammrechtssatz Der Hinweis allein auf einen der antragstellenden Arbeitgeberin durch die Einstellung des beantragten Ausländers (hier: wegen dessen Sprachkenntnisse) entstehenden Konkurrenzvorteils stellt noch kein Vorbringen dar, aus welchem sich das V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Auch wenn die Behörde erster Instanz dem Antragsteller vor Erlassung ihres Bescheides nicht mitgeteilt hat, daß die Landeshöchstzahl überschritten ist und der Vermittlungsausschuß nicht einhellig dessen Ansuchen befürwortet hat, obwohl sie ihren Abl... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 93/09/0196 3 Stammrechtssatz Ein bloß einzelbetriebliches Interesse der Antragstellerin an einer Tätigkeit des beantragten Ausländers (hier: dieser werde dringend benötigt, um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können) in ihrem Betrieb reicht für sich allein nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §45 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/09/0350 E 21. Jänner 1994
93/09/0371 E 16. Dezember 1993
93/09/0433 E 23. Februar 1994 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/01 93/09/0... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0129 1 Stammrechtssatz Aus den in § 4 Abs 6 Z 2 lit a bis lit d AuslBG demonstrativ aufgezählten Beispielen muß abgeleitet werden, daß ein sonstiger wichtiger Grund iSd § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG nur dann vorliegt, wenn an der Beschäftigung des Ausländers ein qualifizie... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0386 2 Stammrechtssatz Bei Auslegung des Begriffes "Ersatz" iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG ist davon auszugehen, daß das bezeichnete verbum legale nach sprachgebräuchlicher Bedeutung ganz allgemein eine Person (oder Sache) bezeichnet, die anstelle einer ni... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/09/0350 E 21. Jänner 1994
93/09/0371 E 16. Dezember 1993
93/09/0433 E 23. Februar 1994 Rechtssa... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Daß dem Unternehmer der Antragstellerin auf dem inländischen Markt eine erhebliche überregionale Bedeutung zukommt, hat sie selbst nicht behauptet; die allfällige Bedeutung einer Branche, in der sie tätig ist, kann ein fehlendes Vorbringen in dieser Richtung nicht ersetzen (Hinweis E 17.6.1993, 92/09/0362... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Die (zukünftige) Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte durch ein expandierendes Unternehmen macht den beantragten Ausländer nicht zu einer Schlüsselkraft iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG, da es demnach auf die Erhaltung der Arbeitsplätze inländischer Arbeitskräfte ankommt. Eu... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Auffassung der Behörde, ein durch "fristlose Kündigung" eines Ausländers frei gewordener Arbeitsplatz könne nicht die Anwendbarkeit des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG begründen, findet im Gesetzeswortlaut keine Deckung und wäre auch mit dem Recht des Dienstgebers, sich von einem ungeeigneten, unwilli... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 93/09/0157 1 Stammrechtssatz Nach § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG ist die Beschäftigungsbewilligung - bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 4 Abs 1 und § 4 Abs 3 AuslBG - "aus besonders wichtigen Gründen" zu erteilen. Diese "besonders... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1991/684; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0366 2 Stammrechtssatz Der Hinweis allein auf einen der antragstellenden Arbeitgeberin durch die Einstellung des beantragten Ausländers (hier: wegen dessen Sprachkenntnisse) entstehenden Konkurrenzvorteils stellt noch kein Vorbringen dar, aus welchem sich das V... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0386 2 Stammrechtssatz Bei Auslegung des Begriffes "Ersatz" iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG ist davon auszugehen, daß das bezeichnete verbum legale nach sprachgebräuchlicher Bedeutung ganz allgemein eine Person (oder Sache) bezeichnet, die anstelle einer ni... mehr lesen...
Nach den in Kopie vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte der Beschwerdeführer beim Arbeitsamt Gmünd die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG für eine namentlich genannte tschechische Staatsbürgerin als "Kellnerin und Köchin". Diesen Antrag wies die genannte Behörde erster Instanz mit Bescheid vom 18. Februar 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, er betreibe in Eisg... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Arbeitsamt Mödling hat mit Bescheid vom 2. Juni 1993 den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den indischen Staatsangehörigen S.N. für die Tätigkeit als ("indischer") Koch gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG abgelehnt. Der dagegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Berufu... mehr lesen...