RS Vwgh 1994/1/21 93/09/0406

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Veröffentlicht am 21.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Die Eingangsvoraussetzung für das erschwerte Verfahren nach § 4 Abs 6 AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl) ist anhand der Rechtslage und Sachlage zum Zeitpunkt der Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides zu beurteilen (Hinweis E 17.6.1993, 93/09/0026 und 93/09/0031, E 21.10.1993, 93/09/0355).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090406.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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