RS Vwgh 1994/1/21 93/09/0417

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Veröffentlicht am 21.01.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0393 2

Stammrechtssatz

Der (von der Antragstellerin aufgezeigte) Umstand, daß Konkurrenzbetriebe sich durch Nichteinhaltung der Bestimmungen des AuslBG wirtschaftliche Vorteile verschafften, vermag in rechtlicher Hinsicht die fehlenden Voraussetzungen für die beantragten Beschäftigungsbewilligungen nicht zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090417.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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