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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0393 2Stammrechtssatz
Der (von der Antragstellerin aufgezeigte) Umstand, daß Konkurrenzbetriebe sich durch Nichteinhaltung der Bestimmungen des AuslBG wirtschaftliche Vorteile verschafften, vermag in rechtlicher Hinsicht die fehlenden Voraussetzungen für die beantragten Beschäftigungsbewilligungen nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090417.X01Im RIS seit
20.11.2000