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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;Rechtssatz
Wäre (von der Nichterteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung) - neben dem "Arbeitsplatz" des Betriebsinhabers - nur ein Arbeitsplatz eines ausländischen Arbeitnehmers betroffen, so kann von einer Erhaltung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG nicht gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090273.X03Im RIS seit
20.11.2000