Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090339.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090349.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 12.07.2010 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13a;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §58 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/21 93/09/0427 1 Stammrechtssatz Die Landeshöchstzahlen nach § 13a AuslBG sind durch Verordnung festzusetzen. Eine Pflicht der Behörde, in ihrem Bescheid zu begründen, wie die in der von ihr angewendeten Verordnung (hier: L... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/09/0260 1 Stammrechtssatz Nach dem klaren Wortlaut des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG kommt die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung (nach dieser Gesetzesstelle) erst nach dem Ausscheiden des zu ersetzenden Ausländers i... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/01 93/09/0059 2 Stammrechtssatz Die Anwendung des nach § 4 Abs 6 AuslBG erschwerten Verfahrens für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung setzt voraus, daß entweder eine Kontingentüberschreitung oder eine Überschreitung der Landeshöchstzahl vorliegt und daß es an ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0015 E 26. Mai 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist im Hinblick auf § 66 Abs 4 AVG berechtigt, die vom antragstellenden Arbeitgeber bekämpfte Nichterteilung der Beschäftigungsbewilligung nach d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0378 1 Stammrechtssatz Auch wenn die Behörde erster Instanz dem Antragsteller vor Erlassung ihres Bescheides nicht mitgeteilt hat, daß die Landeshöchstzahl überschritten ist und der Vermittlungsausschuß n... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/09/0260 1 Stammrechtssatz Nach dem klaren Wortlaut des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG kommt die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung (nach dieser Gesetzesstelle) erst nach dem Ausscheiden des zu ersetzenden Ausländers i... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 29. Jänner 1993 beim Arbeitsamt für Angestellte den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige H. für die Tätigkeit als Geschäftsführerin einer Handelsfirma. Als Entlohnung war ein monatlicher Bruttobezug von S 25.100,-- angeführt, Sprachkenntnisse Serbo-Kroatisch, Russisch u.a. seien erforderlich. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Beschei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 11. Februar 1993 beim Arbeitsamt Feldkirch den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsangehörigen H.M. für Reinigungsarbeiten im Betrieb. In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag wies der Beschwerdeführer darauf hin, daß H.M. in Lebensgemeinschaft mit einer österreichischen Staatsbürgerin lebe, mit einer Eheschließung aber noch zuwarten wolle. Diesen Antrag wies... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 29. Jänner 1993 beim Arbeitsamt für Angestellte den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige H. für die Tätigkeit als Geschäftsführerin einer Handelsfirma. Als Entlohnung war ein monatlicher Bruttobezug von S 25.100,-- angeführt, Sprachkenntnisse Serbo-Kroatisch, Russisch u.a. seien erforderlich. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Beschei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0378 7 Stammrechtssatz Die (zukünftige) Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte durch ein expandierendes Unternehmen macht den beantragten Ausländer nicht zu einer Schlüsselkraft iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG, da es demnach auf die Erhaltung der Arbeitsp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13a;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §58 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/21 93/09/0427 1 Stammrechtssatz Die Landeshöchstzahlen nach § 13a AuslBG sind durch Verordnung festzusetzen. Eine Pflicht der Behörde, in ihrem Bescheid zu begründen, wie die in der von ihr angewendeten Verordnung (hier: L... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0378 7 Stammrechtssatz Die (zukünftige) Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte durch ein expandierendes Unternehmen macht den beantragten Ausländer nicht zu einer Schlüsselkraft iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG, da es demnach auf die Erhaltung der Arbeitsp... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ersuchte mit ihrem am 24. Februar 1993 beim Arbeitsamt eingelangten Antrag um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen R.S. für die berufliche Tätigkeit als Bediener mit einer Entlohnung von S 12.500,-- brutto pro Monat. Als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurde "B-Führerschein" verlangt. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 11. März 1993 gem... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 6. September 1993 beim Arbeitsamt Bregenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsbürger V. für die berufliche Tätigkeit als "Monteur Trockenausbau" mit einem Bruttostundenlohn von S 110,--. Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden nicht gefordert. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 30. September 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ersuchte am 18. Dezember 1992 um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die rumänische Staatsangehörige A. als "Heimpflegerin" (zur Altenbetreuung). In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag wies die (87jährige) Beschwerdeführerin darauf hin, daß sie ständig Hilfe für Einkaufen, Wohnungsreinigung, Wäsche, Körperpflege etc. benötige. Sie wolle A. zwei Stunden täglich (6x pro Woche) zu einem Stundenlohn von S... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens ersuchte die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin am 16. Juli 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die kolumbianische Staatsangehörige P. für die berufliche Tätigkeit als "Haushaltshilfe" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 4.300,-- (plus Kost und Logis). Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden im Antrag ni... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stellten am 1. November 1992 beim Arbeitsamt Bregenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsbürger S.J. als Küchenhilfe bei einem Nettomonatslohn von DM 1.200,--. In einem Begleitschreiben zum Antrag wiesen die Beschwerdeführer darauf hin, daß andere Arbeitskräfte nicht zu bekommen seien, und daß humanitäre und familiäre Gründe: für die Erteilung der beantragten Beschäf... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 22. Jänner 1993 beim Arbeitsamt den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den rumänischen Staatsangehörigen L. Als berufliche Tätigkeit wurde im Antrag "angelernte Fachkraft für den Formenbau" angegeben, als Entlohnung brutto S 13.500,-- pro Monat. In einer Beilage zu diesem Anbringen wies die Beschwerdeführerin darauf hin, daß sie L. in ihrem Werkzeugbau benötige, weil dies... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 19. Juli 1993 beim Arbeitsamt den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsangehörigen E.C. als Sägereiarbeiter mit einem Bruttostundenlohn von S 80,--. Als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurde "Erfahrung" verlangt. In mehreren Beilagen zu diesem Antrag wies der Beschwerdeführer auf die besonders geglückte Integration des E.C. in das Gemeinde- und Sportleben hin. ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ersuchte mit ihrem am 24. Februar 1993 beim Arbeitsamt eingelangten Antrag um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen R.S. für die berufliche Tätigkeit als Bediener mit einer Entlohnung von S 12.500,-- brutto pro Monat. Als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurde "B-Führerschein" verlangt. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 11. März 1993 gem... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 6. September 1993 beim Arbeitsamt Bregenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsbürger V. für die berufliche Tätigkeit als "Monteur Trockenausbau" mit einem Bruttostundenlohn von S 110,--. Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden nicht gefordert. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 30. September 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ersuchte am 18. Dezember 1992 um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die rumänische Staatsangehörige A. als "Heimpflegerin" (zur Altenbetreuung). In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag wies die (87jährige) Beschwerdeführerin darauf hin, daß sie ständig Hilfe für Einkaufen, Wohnungsreinigung, Wäsche, Körperpflege etc. benötige. Sie wolle A. zwei Stunden täglich (6x pro Woche) zu einem Stundenlohn von S... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 22. Jänner 1993 beim Arbeitsamt den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den rumänischen Staatsangehörigen L. Als berufliche Tätigkeit wurde im Antrag "angelernte Fachkraft für den Formenbau" angegeben, als Entlohnung brutto S 13.500,-- pro Monat. In einer Beilage zu diesem Anbringen wies die Beschwerdeführerin darauf hin, daß sie L. in ihrem Werkzeugbau benötige, weil dies... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 19. Juli 1993 beim Arbeitsamt den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsangehörigen E.C. als Sägereiarbeiter mit einem Bruttostundenlohn von S 80,--. Als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurde "Erfahrung" verlangt. In mehreren Beilagen zu diesem Antrag wies der Beschwerdeführer auf die besonders geglückte Integration des E.C. in das Gemeinde- und Sportleben hin. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0302 2 Stammrechtssatz Durch den bloßen Hinweis auf die infolge des Arbeitskräftemangels drohende Gefährdung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer hat die Antragstellerin nicht dargetan, daß dem beantragten Ausländer die Bedeutung ein... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Das Vorbringen der Antragstellerin, der beantragte Ausländer sei bereits seit zwei Jahren in Österreich und habe Sorgepflichten für einen Sohn, der in Wien die Volksschule besuche (auch habe dieser Verwandtschaft in Österreich, sodaß er bereits integriert sei; auch habe er einen gülti... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §45 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/09/0483 E 21. April 1994 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/01 93/09/0059 3 Stammrechtssatz Die Annahme der Üb... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Das Vorbringen der Antragstellerin im Verwaltungsverfahren, die die gesamte Familie des beantragten Ausländers lebe und arbeite in Österreich, wobei eine Rückkehr in deren (jetzt serbisch besetzten) Heimat nicht mehr in Betracht komme, ist für eine der erschwerten Prüfung des § 4 Abs 6 AuslBG unterliegenden ... mehr lesen...