RS Vwgh 1993/12/16 93/09/0308

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0302 1

Stammrechtssatz

Beim Vorbringen der Antragstellerin, sie könne den von ihr eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ohne Beschäftigung des beantragten Ausländers nicht nachkommen, wodurch ihr Betrieb und die dortigen Arbeitsplätze gefährdet seien, handelt es sich um ein einzelbetriebliches Interesse, dem keinesfalls die Bedeutung öffentlicher oder gesamtwirtschaftlicher Interessen zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090308.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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