RS Vwgh 1993/12/16 93/09/0348

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;

Rechtssatz

Einer teilzeitbeschäftigten Fachkraft (Hilfskraft) (Friseur) für den Modetrend der afrikanischen Flechttechnik kommt (im Beschwerdefall) nicht die Stellung einer Schlüsselkraft zur Erhaltung inländischer Arbeitskräfte zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090348.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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