Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §44;AMFG §44a;AuslBG §20 Abs3 idF 1994/314;AuslBG §23 idF 1994/314;AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1994/314;
Rechtssatz: Die fehlende Zustimmung des Regionalbeirates (früher: Vermittlungsausschuß) iSd § 4 Abs 6 Z 1 AuslBG kann nicht durch die Zustimmung des Landesdirektoriums (früher: Verwaltungsausschuß) ersetzt werden. Dem L... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §11 Abs1;AuslBG §11 Abs2;AuslBG §11 Abs3;AuslBG §11 Abs5;AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1994/314;
Rechtssatz: Für die Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung kommt es nicht darauf an, ob die Voraussetzung nach § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG bereits im Zeitpunkt ihrer Erteilung eingetreten ist. Sie soll ja ihrem Sinn und Zweck nach in die Zukunft (... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0185 2 Stammrechtssatz Ein Arbeitnehmer ist nur dann als Schlüsselkraft nach § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG anzusehen, wenn ihm auf Grund seiner besonderen Qualifikation und/oder vorgesehenen Stellung im Betriebsgeschehen (zB Entscheidungsverantwortung) eine b... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §44;AMFG §44a;AuslBG §20 Abs3 idF 1994/314;AuslBG §23 idF 1994/314;AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1994/314;
Rechtssatz: Die fehlende Zustimmung des Regionalbeirates (früher: Vermittlungsausschuß) iSd § 4 Abs 6 Z 1 AuslBG kann nicht durch die Zustimmung des Landesdirektoriums (früher: Verwaltungsausschuß) ersetzt werden. Dem L... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 11. Dezember 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für eine namentlich genannte "jugoslawische" Staatsangehörige für die Tätigkeit als Serviererin. Mit Bescheid - ebenfalls vom 11. Dezember 1992 - wies das Arbeitsamt diesen Antrag gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Begründend führte das Arbeitsamt nach Zitierung des § 4 Abs. 6 Au... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die eine Pizzeria führt, stellte am 11. März 1993 beim Arbeitsamt den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für einen namentlich genannten syrischen Staatsangehörigen für die berufliche Tätigkeit als Kellner. Mit Bescheid vom 26. April 1993 wies das zuständige Arbeitsamt den Antrag gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. In der Begründung: wird nach Zitierung des § 4 Abs. 6 AuslBG festgestellt, der Vermit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §45 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Parteiengehör Allgemein
Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199309... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13a;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §58 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/21 93/09/0427 1 Stammrechtssatz Die Landeshöchstzahlen nach § 13a AuslBG sind durch Verordnung festzusetzen. Eine Pflicht der Behörde, in ihrem Bescheid zu begründen, wie die in der von ihr angewendeten Verordnung (hier: L... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Behörde erster Instanz hatte mit Bescheid vom 8. Juli 1994 den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für eine namentlich genannte kroatische Staatsbürgerin als "Bedienerin" gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG abgelehnt. Der dagegen von der beschwerdeführenden Partei erho... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte mit Schreiben vom 1. April 1993 beim Arbeitsamt Innsbruck den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen S.T. für die Tätigkeit als "Abwäscher". Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 13. April 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung nicht befürwortet; darüber hinaus habe das ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, Inhaber eines Gastgewerbebetriebes, beantragten beim Arbeitsamt die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für einen namentlich genannten vietnamesischen Staatsangehörigen für die Tätigkeit als "Hilfskraft". Mit Bescheid vom 7. Juni 1993 wies die Behörde erster Instanz den Antrag auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung der beantragten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines Betriebes für "Handel & Gewerbe". Er beantragte beim Arbeitsamt am 27. Jänner 1994 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG für den polnischen Staatsangehörigen W.S. für die berufliche Tätigkeit als Schlosser. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 23. Februar 1994 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. In der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung brachte er lediglich vor, W.S. wegen zweier anderer ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den polnischen Staatsangehörigen A für die Beschäftigung als "Isolierer" gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 1 sowie § 13a AuslBG abgewiesen. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde (in der der beantragte ausländische Arbeitnehmer u.a. auch als "Zweitbeschwerdeführer" bzw. "... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 26. März 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für einen namentlich genannten jugoslawischen Staatsangehörigen für die berufliche Tätigkeit als "Gebäudereiniger". In einem Begleitschreiben wies die beschwerdeführende Partei auf ihren dringenden Arbeitskräftebedarf hin; nur befähigte, gewillte und geeignete Ersatzkräfte seien z... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Behörde erster Instanz hatte mit Bescheid vom 8. Juli 1994 den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für eine namentlich genannte kroatische Staatsbürgerin als "Bedienerin" gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG abgelehnt. Der dagegen von der beschwerdeführenden Partei erho... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Behörde erster Instanz hatte mit Bescheid vom 8. Juli 1994 den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für eine namentlich genannte kroatische Staatsbürgerin als "Bedienerin" gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG abgelehnt. Der dagegen von der beschwerdeführenden Partei erho... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte mit Schreiben vom 1. April 1993 beim Arbeitsamt Innsbruck den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen S.T. für die Tätigkeit als "Abwäscher". Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 13. April 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung nicht befürwortet; darüber hinaus habe das ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, Inhaber eines Gastgewerbebetriebes, beantragten beim Arbeitsamt die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für einen namentlich genannten vietnamesischen Staatsangehörigen für die Tätigkeit als "Hilfskraft". Mit Bescheid vom 7. Juni 1993 wies die Behörde erster Instanz den Antrag auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung der beantragten... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, Inhaber eines Gastgewerbebetriebes, beantragten beim Arbeitsamt die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für einen namentlich genannten vietnamesischen Staatsangehörigen für die Tätigkeit als "Hilfskraft". Mit Bescheid vom 7. Juni 1993 wies die Behörde erster Instanz den Antrag auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung der beantragten... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0085 3 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Formulierung des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG muß ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang bei der Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes eines Ausländers bestehen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1994/314;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090267.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13a;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §58 Abs2;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Eine Pflicht der belangten Behörde, in ihrem Bescheid zu begründen, wie die in der von ihr angewendeten Verordnung festgesetzte Landeshöchstzahl zustande gekommen ist, besteht nicht, wenn im Verfahren ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1991/684;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090431.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13a;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Besondere Rechtsgebiete European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090059.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;
Rechtssatz: Erfolgt die Antragstellung auf Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes zur Erfüllung des dringenden Ersatzbedarfes erst rund ein halbes Jahrs nach Freiwerden des - unbestritten nicht in einem Saisonbetrieb gelegenen - Arbeitsplatzes, kann in der Verneinung des Vorliegens des unmittelbaren z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §39 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0393 1
(Es würde ein Überziehen der Offizialmaxime bedeuten, der
Behörde die amtswegige Verpflichtung zu Erhebungen und
Feststellungen aus dem Betriebsbereich des ASt zu überbürden,
wenn seiten... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090389.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0185 2 Stammrechtssatz Ein Arbeitnehmer ist nur dann als Schlüsselkraft nach § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG anzusehen, wenn ihm auf Grund seiner besonderen Qualifikation und/oder vorgesehenen Stellung im Betriebsgeschehen (zB Entscheidungsverantwortung) eine b... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0089 E 20. Oktober 1988 VwSlg 12798 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Aus den in § 4 Abs 6 lit b Z 1 bis 4 AuslBG demonstrativ aufgezählten Beispielen ist abzuleiten, dass ein sonstiger besonders wichtiger Grund iS dieser Bestimmung nur bei Vorliegen eines qualifizierten Interesses an... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 93/09/0157 1 Stammrechtssatz Nach § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG ist die Beschäftigungsbewilligung - bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 4 Abs 1 und § 4 Abs 3 AuslBG - "aus besonders wichtigen Gründen" zu erteilen. Diese "besonders... mehr lesen...