Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090075.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §11 Abs1;AuslBG §11 Abs2 Z1;AuslBG §21;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;AVG §8;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Ausländer fehlt das dem Arbeitgeber vorbehaltene Recht auf Stellung eines Antrages auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach § 11 Abs ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090081.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1992/475;AuslBG §4 Abs6 idF 1992/475;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090194.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0015 E 26. Mai 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist im Hinblick auf § 66 Abs 4 AVG berechtigt, die vom antragstellenden Arbeitgeber bekämpfte Nichterteilung der Beschäftigungsbewilligung nach d... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090318.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090330.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 11. November 1991 beim Arbeitsamt Bludenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen P.G. als Tischlerhelfer. Im Begleitschreiben wurde darauf hingewiesen, daß geeignete Arbeitskräfte für die beschwerdeführende Partei nicht zu bekommen seien und der Bruder des P.G. bereits erfolgreich im Betrieb der beschwerdeführenden Partei arbeite. Di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 19. Juli 1993 beim Arbeitsamt Graz die Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den kroatischen Staatsbürger IL als "Techniker für photogrammeterische Auswertung" mit einem Monatsbruttolohn von S 14.000,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 29. Juli 1993 gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Zur Begründung: gab die Behörde erster Instanz nach Feststellung, da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 19. Juli 1993 beim Arbeitsamt Graz die Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den kroatischen Staatsbürger IL als "Techniker für photogrammeterische Auswertung" mit einem Monatsbruttolohn von S 14.000,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 29. Juli 1993 gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Zur Begründung: gab die Behörde erster Instanz nach Feststellung, da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 19. Juli 1993 beim Arbeitsamt Graz die Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den kroatischen Staatsbürger IL als "Techniker für photogrammeterische Auswertung" mit einem Monatsbruttolohn von S 14.000,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 29. Juli 1993 gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Zur Begründung: gab die Behörde erster Instanz nach Feststellung, da... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Dem Argument der Preisregulierung, welche zu günstigeren Angeboten an die öffentliche Hand führen würde, kann nicht unmittelbar öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Bedeutung iSd § 4 Abs6 Z 3 AuslBG idF 1990/450 beigemessen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Ein Arbeitnehmer ist nur dann als Schlüsselkraft iSd § 4 Abs 6 Z 2 lita AuslBG anzusehen, wenn ihm auf Grund seiner besonderen Qualifikation und/oder der vorgesehenen Stellung im Betriebsgeschehen (zB Entscheidungsverantwortung) eine - besondere - arbeitsplatzerhaltende Position zukommt. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13a;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §46;AVG §56;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0356 7 Stammrechtssatz Beruht die Feststellung der der Landeshöchstzahl gegenüberzustellenden Zahl beschäftigter und arbeitsloser Ausländer (§ 13a AuslB... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Mit der Behauptung des Antragstellers, daß seine Aufträge größtenteils von der öffentlichen Hand stammten, wird kein öffentliches oder gesamtwirtschaftliches Interesse iSd § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG idF 1990/450 dargetan, wenn andere inländische oder ausländische Unternehmen in der Lage sind, diese Aufträge zu ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Eine geringe Entlohnung allein (solange sie nicht unter der gesetzlichen Mindestgrenze liegt) schließt die Qualifikation eines Arbeitnehmers als Schlüsselkraft nicht aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090436.X04 Im RIS se... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §46;VwGG §42 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0356 4 Stammrechtssatz Die Überschreitung der Landeshöchstzahl ist weder offenkundig noch besteht für ihr Vorhandensein eine gesetzliche Vermutung. Sie ist daher ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0356 6 Stammrechtssatz Hat sich die Behörde zum Nachweis der Tatsache der Überschreitung der Landeshöchstzahl auf eine Urkunde, näml... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Dem Argument der Preisregulierung, welche zu günstigeren Angeboten an die öffentliche Hand führen würde, kann nicht unmittelbar öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Bedeutung iSd § 4 Abs6 Z 3 AuslBG idF 1990/450 beigemessen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Ein Arbeitnehmer ist nur dann als Schlüsselkraft iSd § 4 Abs 6 Z 2 lita AuslBG anzusehen, wenn ihm auf Grund seiner besonderen Qualifikation und/oder der vorgesehenen Stellung im Betriebsgeschehen (zB Entscheidungsverantwortung) eine - besondere - arbeitsplatzerhaltende Position zukommt. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Mit der Behauptung des Antragstellers, daß seine Aufträge größtenteils von der öffentlichen Hand stammten, wird kein öffentliches oder gesamtwirtschaftliches Interesse iSd § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG idF 1990/450 dargetan, wenn andere inländische oder ausländische Unternehmen in der Lage sind, diese Aufträge zu ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Eine geringe Entlohnung allein (solange sie nicht unter der gesetzlichen Mindestgrenze liegt) schließt die Qualifikation eines Arbeitnehmers als Schlüsselkraft nicht aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090436.X04 Im RIS se... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 15. Februar 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die bosnische Staatsangehörige A für die berufliche Tätigkeit als "Nacht-Abwäscherin" mit einer Entlohnung von S 10.000,-- brutto pro Monat. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 19. Februar 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der Vermittlungsausschuß habe die Ert... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 3. Februar 1993 beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den slowakischen Staatsbürger K für die berufliche Tätigkeit als "Weinbau- und Hausarbeiter" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 12.000,--. In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag wies der Beschwerdeführer darauf hin, daß er seinen Weinbaubetrieb in den letzten Ja... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 2. Dezember 1993 beim Arbeitsamt Dornbirn den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsbürger D für die berufliche Tätigkeit als "Eisenleger" mit einem Bruttostundenlohn von S 100,--. Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden nicht gefordert. In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag wies die beschwerdeführende Partei darauf hin, daß die Ehegattin des ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Mit Bescheid vom 7. September 1992 (laut Angabe im angefochtenen Bescheid: 1993) hat das Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe den Antrag des Beschwerdeführers, ihm für den ungarischen Staatsangehörigen M eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), zu erteilen, gemäß § 4 Abs. 6 leg. cit. abge... mehr lesen...
Am 20. April 1993 stellte der Beschwerdeführer beim Arbeitsamt Bregenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen D. für die Tätigkeit als Kunststoffverarbeiter (Bruttostundenlohn S 80,--). Desgleichen stellte der Beschwerdeführer am 26. April 1983 einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung für die "jugoslawische" Staatsangehörige P. für die Tätigkeit als Persenningnäherin (Bruttos... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Gastwirt, stellte mit Schreiben vom 26. März 1993 beim Arbeitsamt Oberwart den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den polnischen Staatsangehörigen J für die berufliche Tätigkeit als Koch (monatliche Bruttoentlohnung S 11.600,--). Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 22. April 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung der Beschäftigungsbew... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 15. Oktober 1992 beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsangehörigen O.S. als Lagerbetreuer. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 28. Oktober 1992 ab; der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit ihrem Bescheid vom 21. Jänner 1993 keine Folge. Auf Grund... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 3. Februar 1993 beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den slowakischen Staatsbürger K für die berufliche Tätigkeit als "Weinbau- und Hausarbeiter" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 12.000,--. In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag wies der Beschwerdeführer darauf hin, daß er seinen Weinbaubetrieb in den letzten Ja... mehr lesen...