Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litd idF 1990/450;
Rechtssatz: Der für die beantragte ausländische Arbeitskraft vorgesehene Tätigkeitsbereich in der Ordination und im Labor eines Facharztes (Reinigungsarbeiten allenfalls verbunden mit Buchhaltungstätigkeiten) stellt INHALTLICH keine Tätigkeit der Gesundheitspflege oder Wohlfahrtspflege dar. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090192.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z2 litd idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Das bloß eigenbetriebliche Interesse des Antragstellers an der Mitarbeit einer Haushaltshilfe reicht nicht aus, um das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 Z 2 oder Z 3 AuslBG zu begründen. Die Tätigkeit der beantragten Haushaltshi... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Daß der beantragte Ausländer (Elektromonteur) "als selbständiger Wirtschaftsfaktor" das verdiente Geld wieder investieren und "eine Belebung der Wirtschaft herbeigeführt würde", bildet kein gesamtwirtschaftliches Erfordernis iSd § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Dem (vom antragstellenden Arbeitgeber) geltend gemachten dringenden Arbeitskräftebedarf kommt für sich allein weder die Qualifikation eines "besonders wichtigen Grundes" nach § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG noch eines öffentlichen Interesses iSd § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG zu (... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;
Rechtssatz: Nach dem Gesetz kommt es darauf an, ob der Ausländer, für den um Beschäftigungsbewilligung angesucht wird, als dringender Ersatz an einem konkreten, durch das Ausscheiden eines anderen Ausländers frei gewordenen Arbeitsplatz beim Antragsteller benötigt wird. Ob der ausgeschiedene Ausländer weiterhin ... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Liegt einer der in § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG als "besonders wichtig" demonstrativ aufgezählten
Gründe: vor, dann bedarf es darüber hinaus keines "qualifizierten Interesses" des Arbeitgebers an der Einstellung des in seinem Antrag auf Beschäftigungsbewilligung genannten Ausländers ... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0185 2
(hier: ein als Elektromonteur beantragter Ausländer) Stammrechtssatz Ein Arbeitnehmer ist nur dann als Schlüsselkraft nach § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG anzusehen, wenn ihm auf Grund seiner besonderen Qualifikation und/oder vorgesehenen Stellung im Bet... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Liegt einer der in § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG als "besonders wichtig" demonstrativ aufgezählten
Gründe: vor, dann bedarf es darüber hinaus keines "qualifizierten Interesses" des Arbeitgebers an der Einstellung des in seinem Antrag auf Beschäftigungsbewilligung genannten Ausländers ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 litd idF 1990/450;
Rechtssatz: Der für die beantragte ausländische Arbeitskraft vorgesehene Tätigkeitsbereich in der Ordination und im Labor eines Facharztes (Reinigungsarbeiten allenfalls verbunden mit Buchhaltungstätigkeiten) stellt INHALTLICH keine Tätigkeit der Gesundheitspflege oder Wohlfahrtspflege dar. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z2 litd idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Das bloß eigenbetriebliche Interesse des Antragstellers an der Mitarbeit einer Haushaltshilfe reicht nicht aus, um das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 Z 2 oder Z 3 AuslBG zu begründen. Die Tätigkeit der beantragten Haushaltshi... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z2 litd idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Das bloß eigenbetriebliche Interesse des Antragstellers an der Mitarbeit einer Haushaltshilfe reicht nicht aus, um das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 Z 2 oder Z 3 AuslBG zu begründen. Die Tätigkeit der beantragten Haushaltshi... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Daß der beantragte Ausländer (Elektromonteur) "als selbständiger Wirtschaftsfaktor" das verdiente Geld wieder investieren und "eine Belebung der Wirtschaft herbeigeführt würde", bildet kein gesamtwirtschaftliches Erfordernis iSd § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Dem (vom antragstellenden Arbeitgeber) geltend gemachten dringenden Arbeitskräftebedarf kommt für sich allein weder die Qualifikation eines "besonders wichtigen Grundes" nach § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG noch eines öffentlichen Interesses iSd § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG zu (... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Dem (vom antragstellenden Arbeitgeber) geltend gemachten dringenden Arbeitskräftebedarf kommt für sich allein weder die Qualifikation eines "besonders wichtigen Grundes" nach § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG noch eines öffentlichen Interesses iSd § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG zu (... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der in Wien einen Eissalon und ein Espresso betreibt, stellte am 12. August 1992 beim Arbeitsamt Lebensmittel den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die polnische Staatsangehörige B für die berufliche Tätigkeit als Eiserzeugerin mit einem Bruttostundenlohn von S 65,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 10. September 1992 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab; der dagegen vom Beschwerdefüh... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien eine Schneiderei betreibt, stellte am 4. Jänner 1993 beim Arbeitsamt Bekleidung-Druck-Papier den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die türkische Staatsangehörige G. für die berufliche Tätigkeit als "Bügler/in" mit einer Entlohnung von S 10.500,-- brutto pro Monat. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 4. Jänner 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab; der dagegen ... mehr lesen...
Wie sich aus dem Beschwerdevorbringen und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt, hat das Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe mit Bescheid vom 22. März 1994 den Antrag des Arbeitgebers (Krankenhaus XY) auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 idgF (AuslBG), für die Beschwerdeführerin als Bedienerin gemäß § 11 Abs. 2 Z. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 AuslBG abgelehnt. Der dagegen vom Arbeitgeber erhoben... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien ein Restaurant betreibt, beantragte am 2. Februar 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die tschechische Staatsangehörige K. für die berufliche Tätigkeit als "Küchengehilfin" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 12.800,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 17. Februar 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. De... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die in S ein Gebäudereinigungsunternehmen betreibt, beantragte mit ihrem undatierten Antrag (eingelangt beim Arbeitsamt Graz am 29. Mai 1992) die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die slowenische Staatsangehörige S.Z. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die Tätigkeit als Reinigungskraft. In ihrem Schreiben vom 5. Juni 1992 machte die Beschwerdeführerin nähere Angaben zur Entlohnung und gab bekannt, es sei vorgesehen, die Ausländerin ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens ersuchte die beschwerdeführende Partei mit ihrem (undatierten) Antrag beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den ägyptischen Staatsangehörigen H. für die berufliche Tätigkeit als "Italienisch Koch" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 12.000,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 9. Februar 1993 gemäß § 4... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien ein Gebäudereinigungsunternehmen betreibt, ersuchte mit ihrem am 19. August 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe eingelangten Antrag um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen M. für die berufliche Tätigkeit als "Fensterputzer" mit einem Bruttostundenlohn von S 65,-- Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 2. September 1... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin stellte beim Arbeitsamt Linz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsbürger D. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt mit Bescheid vom 24. Mai 1994 ab, weil keiner der wegen der überschrittenen Landeshöchstzahl erforderlichen Gründe: gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG vorliege ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien ein Gebäudereinigungsunternehmen betreibt, beantragte am 29. Juni 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die türkische Staatsangehörige S. für die berufliche Tätigkeit als "Bedienerin" mit einem Bruttostundenlohn von S 65,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 8. Juli 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der Vermittl... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien ein Restaurant betreibt, beantragte am 2. Februar 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die tschechische Staatsangehörige K. für die berufliche Tätigkeit als "Küchengehilfin" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 12.800,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 17. Februar 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. De... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens ersuchte die beschwerdeführende Partei mit ihrem (undatierten) Antrag beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den ägyptischen Staatsangehörigen H. für die berufliche Tätigkeit als "Italienisch Koch" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 12.000,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 9. Februar 1993 gemäß § 4... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090318.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z7;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090191.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13a;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §46;AVG §56;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0356 7 Stammrechtssatz Beruht die Feststellung der der Landeshöchstzahl gegenüberzustellenden Zahl beschäftigter und arbeitsloser Ausländer (§ 13a AuslB... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090330.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...