RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0326

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Veröffentlicht am 17.11.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/09/0089 E 20. Oktober 1988 VwSlg 12798 A/1988 RS 2

Stammrechtssatz

Aus den in § 4 Abs 6 lit b Z 1 bis 4 AuslBG demonstrativ aufgezählten Beispielen ist abzuleiten, dass ein sonstiger besonders wichtiger Grund iS dieser Bestimmung nur bei Vorliegen eines qualifizierten Interesses an der Beschäftigung des Ausländers besteht, das über das betriebsbezogene wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers an der Bedarfsbefriedigung eines dringenden Arbeitskräftemangels hinausgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090326.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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