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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;Rechtssatz
Erfolgt die Antragstellung auf Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes zur Erfüllung des dringenden Ersatzbedarfes erst rund ein halbes Jahrs nach Freiwerden des - unbestritten nicht in einem Saisonbetrieb gelegenen - Arbeitsplatzes, kann in der Verneinung des Vorliegens des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs durch die belangte Behörde keine Rechtswidrigkeit erkannt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090326.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.03.2011