Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine Verfolgungshandlung unterbricht nur dann die Verjährung, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhaltselemente bezieht. Dazu zählt die Nennung des Tatortes, wofür jedoch die Erschließbarkeit des Unternehmenssitzes aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftig... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10. März 1992 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 27. November 1991 auf Erteilung eines Sichtvermerkes unter Berufung auf § 25 Abs. 1 und 3 lit. e des Paßgesetzes keine Folge gegeben. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, die Prüfung des Antrages habe ergeben, daß der zwingende Versagungsgrund des § 25 Abs. 3 lit. e Paßgesetz vorliege, weil die Beschwerdeführerin nicht im Besitz einer Beschäftigungsbewilligung sei und da... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;PaßG 1969 §25 Abs3 lite;
Rechtssatz: Es ist keineswegs ohne weiters einsichtig, daß ein Betrag in der Höhe von öS 116.500,--, über den der Fremde frei zu verfügen in der Lage ist, die Annahme nahelegt, es drohe der Republik Österreich durch den Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet eine finanzielle Belastung; die... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien ein Baugewerbe betreibt, hatte nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens am 14. September 1992 als Arbeitgeberin beim Arbeitsamt Bau-Holz mit gesonderten Anträgen für die beiden jugoslawischen Staatsangehörigen G und S für die berufliche Tätigkeit als Bauhelfer sowie für den weiteren jugoslawischen Staatsangehörigen V für die berufliche Tätigkeit als Maurer die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsg... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die anwaltlich vertretene beschwerdeführende Partei mit Schreiben vom 14. September 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz am 16. September 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den 1949 geborenen ausländischen Staatsbürger C für die berufliche Tätigkeit als "Bauhelfer". Diesen Antrag lehnte das genannte Arbeitsamt mit Bescheid vom 30. September 1992 gemäß § 4 Abs. 6 des Ausländerbeschäftigungsgesetze... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 92/09/0368 E 18. März 1993 92/09/0369 E 18. März 1993 92/09/0371 E 18. März 1993 92/09/0373 E 18. März 1993 92/09/0374 E 18. Jänner 1993 92/09/0375 E 18. März 1993 Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, daß bereits rechtskräftige Verurteilungen nach § 28 AuslBG (wegen der - wiederholten - unerlaubten Beschäftigung von ausländischen Staatsbürgern) vorliegen müssen, um die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z12;AVG §38;VStG §32 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/09/0018
93/09/0019 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0372 3 Stammrechtssatz Es ist nicht erforderlich, daß bereits rech... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (mP) wurde mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 24. April 1992 gemäß § 28 AuslBG zu einer Geldstrafe von insgesamt S 20.000,-- verurteilt, weil sie die Beschäftigung von zwei ägyptischen Staatsbürgern (K und H) zu verantworten habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein ausgestellt worden waren. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 18. Dezember 1992 hat die belangte Behörde d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;VStG §45 Abs1 Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090023.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des mit Bescheid der belangten Behörde vom 4. Februar 1992 abgeschlossenen Verfahrens (Zurückweisung einer Berufung in Angelegenheit Bestrafung nach dem AuslBG) als unbegründet abgewiesen. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in Angelegenheit Bestrafung nach dem AuslBG - Der Vollzug des in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnisses der Verwaltungsbehörde erster Instanz wurde durch den von der Beschwerdeführerin gestellten Wiederaufn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: seines Antrages, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gegen den im
Spruch: bezeichneten Bescheid zu gewähren, im wesentlichen vor: Der Beschwerdeführer habe bei seinem Rechtsvertreter behauptet, daß er den angefochtenen Bescheid vom 22. April 1992 am 18. Mai 1992 zugestellt bekommen habe. Da dem angefochtenen Bescheid kein Zustellnachweis zu entne... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Oktober 1991, Zl. 91/09/0098, verwiesen, mit welchem der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 22. April 1991 hinsichtlich des Abspruches über die Ersatzfreiheitsstrafe im zweiten Rechtsgang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 22. Bezirk vom 11. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen der am 26. Mai 1990 begangenen Verwaltungsübertretung der unberechtigten Beschäftigung von zwei polnischen Staatsbürgern nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes schuldig erkannt und bestraft. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 22. Februar 1991 beim Magistratischen Bezirksamt mündlich Berufung. Mit dem nunmehr a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien vom 29. April 1992 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Persönliche Dienste - Gastgewerbe vom 10. Feber 1992, mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die jugoslawische Staatsangehörige T als Küchengehilfin abgewiesen worden war, abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an den Verwaltung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Klaglosstellung gem § 33 Abs 1 VwGG bedeutet die Beseitigung des angefochtenen Bescheides innerhalb der behördlichen Sphäre nach Einleitung des Vorverfahrens (Hinweis B VS 22.9.1981, 365/79, VwSlg 10547 A/1981); hier wurde mit Bescheid des Landesarbeitsamtes der vor dem VwGH angefochtene... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;AVG §56;VStG §51 Abs1;VStG §51 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0066 E 25. Juni 1986 RS 2 Stammrechtssatz Unter Einbringung der Berufung ist deren Einlangen bei der Behörde erster Instanz zu verstehen. Der Berufungsbescheid ist mit der Zustellung an den Beschuldigten bzw seinen Vertreter erlassen (Hinwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VStG §16 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Daß bei der Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe dann, wenn infolge der Einkommenssituation bzw Vermögenssituation des Beschuldigten die "Gefahr der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe sehr konkret ist", ein anderer Maßstab anzulegen wäre als in den sonstigen Fällen, läßt sic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;AVG §37;AVG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0183 5 Stammrechtssatz Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß die Erstverantwortung, die noch in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem relevanten Ereignis steht, grundsätzlich glaubwürdiger ist, als ein diesbezüglich s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/09/0175 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/26 91/14/0218 6 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirk... mehr lesen...
Mit der offenbar unter Zuhilfenahme automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten, als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 23. Dezember 1991 hat das Landesarbeitsamt Vorarlberg den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG für den türkischen Staatsangehörigen CC als Stickereiarbeiter abgelehnt. Gemäß dem dazu im Akt erliegenden Rückschein wurde am 24. Dezember 1991 der Versuch unternommen, diese Erledigung an die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0272 2 Stammrechtssatz Die Rechtsmittelbehörde hat das Risiko einer Bescheidaufhebung dann zu tragen, wenn sie von der Feststellung der Versäumung der Rechtsmittelfrist ausgeht, diese Feststellung dem Rechtsmittelwerber aber... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das den beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bekannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. April 1990, Zl. 89/09/0150, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde auf Grund der damaligen Beschwerde der Beschwerdeführerin der seinerzeit angefochtene Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien (in der Folge kurz: LAA) vom 12. Oktober 1989 wegen Rechtswidrigkeit i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;VwGG §63 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der Aufhebung eines Bescheides durch den VwGH beginnt die neuerliche Entscheidungsfrist des § 73 Abs 1 AVG (vgl auch § 63 Abs 1 VwGG) mit dem Tage zu laufen, an dem der (im verwaltungsgerichtlichen Verfahren belangten) Behörde ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;
Rechtssatz: Hat die Unterbehörde (hier: das LAA) das Ermittlungsverfahren nach einem längeren Zeitraum (hier: fast ein Jahr) grundloser faktischer Unterbrechung des Verfahrens nicht vor Übergang der Zuständigkeit an die Oberbehörde (hier: der BM für Arbeit und Soziales) beendet, so ist die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;
Rechtssatz: Ein Devolutionsantrag ist von der Oberbehörde (hier: dem Bundesminister für Arbeit und Soziales) abzuweisen, wenn zwar die zeitliche Voraussetzung der Säumnis der Unterbehörde (hier: des LAA) gegeben ist, aber die Verzögerung nicht ausschließlich auf ein Verschulden der Behörde... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde eine Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis in einer Angelegenheit des AuslBG als verspätet zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer hat seine dagegen eingebrachte Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden und diesen Antrag damit begründet, daß die sofortige Bezahlung der Geldstrafe für ihn mit unverhältnismäßigen Nachteilen verbunden wäre. Die belangte Behörde hat sich zum Aufschiebungsant... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in einer Strafsache nach dem AuslBG - Durch die aufschiebende Wirkung kann niemals mehr erreicht werden als durch die Beschwerde selbst; dem Beschwerdeführer kann auf diese Weise auch nicht nur vorläufig eine bessere Rechtsposition eingeräu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. April 1991 lehnte das Landesarbeitsamt Niederösterreich (im folgenden LAA) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 4. März 1991, ihr für den türkischen Staatsangehörigen H eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) zu erteilen, ab. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin am 24. April 1991 zugestellt. Mit dem an das LAA gerichteten Schreiben vom 22. Mai 1991 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag auf Wiedereinsetzung in... mehr lesen...