RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0144

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Veröffentlicht am 25.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Klaglosstellung gem § 33 Abs 1 VwGG bedeutet die Beseitigung des angefochtenen Bescheides innerhalb der behördlichen Sphäre nach Einleitung des Vorverfahrens (Hinweis B VS 22.9.1981, 365/79, VwSlg 10547 A/1981); hier wurde mit Bescheid des Landesarbeitsamtes der vor dem VwGH angefochtene Berufungsbescheid des Landesarbeitsamtes mangels Vorhandenseins eines erstinstanzlichen Bescheides gem § 69 Abs 2 AVG formell - ausdrücklich - von Amts wegen aufgehoben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090144.X01

Im RIS seit

25.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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