RS Vwgh 1993/1/4 AW 92/09/0045

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.01.1993
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in Angelegenheit Bestrafung nach dem AuslBG -

Der Vollzug des in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnisses der Verwaltungsbehörde erster Instanz wurde durch den von der Beschwerdeführerin gestellten Wiederaufnahmeantrag nicht berührt, sodaß auch der Abweisung ihres Wiederaufnahmeantrages in bezug auf den Vollzug des erstinstanzlichen Straferkenntisses, um dessen Aufschiebung es der Beschwerdeführerin in ihrem Antrag auf Wiederaufnahme ausschließlich geht, keine Bedeutung zukommt. Ihr Wiederaufnahmeantrag hat auch keine Wirkung in bezug auf die rechtskräftig erfolgte Zurückweisung ihrer Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1992090045.A01

Im RIS seit

04.01.1993
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten