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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in Angelegenheit Bestrafung nach dem AuslBG -
Der Vollzug des in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnisses der Verwaltungsbehörde erster Instanz wurde durch den von der Beschwerdeführerin gestellten Wiederaufnahmeantrag nicht berührt, sodaß auch der Abweisung ihres Wiederaufnahmeantrages in bezug auf den Vollzug des erstinstanzlichen Straferkenntisses, um dessen Aufschiebung es der Beschwerdeführerin in ihrem Antrag auf Wiederaufnahme ausschließlich geht, keine Bedeutung zukommt. Ihr Wiederaufnahmeantrag hat auch keine Wirkung in bezug auf die rechtskräftig erfolgte Zurückweisung ihrer Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1992090045.A01Im RIS seit
04.01.1993