Entscheidungsgründe: Bereits zur Zeit der Gründung der Beklagten im Jahre 1959, bei der diese Unternehmensteile der S*** und N*** übernahm, bestand eine Bezugstafel für die Arbeitnehmer, in der sogenannte "Überzahlungsprozentsätze" vorgesehen waren. Das Bezugsschema fand 1963 Eingang in die Arbeitsordnung für die Dienstnehmer der Beklagten und es gab bereits damals im Hinblick auf den Kollektivvertrag für die Arbeiter und Angestellten der Elektrizitätsversorgungsunternehmungen (EV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 16. Februar 1970 Vertragsbediensteter des Landes Steiermark und im Landessonderkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Graz als Diplomkrankenpfleger beschäftigt. Mit Erlaß vom 9. Februar 1968 ordnete die Steiermärkische Landesregierung für den Bereich dieses Krankenhauses an, daß den Bediensteten im Turnusdienst, die an den ihnen gebührenden Ruhetagen zu Dienstleistungen herangezogen werden, binnen 2 Monaten ein Ersatzruhetag zu gewähren... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §31 Abs3ArbVG §97 Abs1 Z2
Rechtssatz: Daraus, daß ein Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglied am Abschluß einer Betriebsvereinbarung mitgewirkt hat, kann nicht seine Zustimmung auch zur entsprechenden Änderung seines Individualarbeitsvertrages erschlossen werden. Entscheidungstexte 9 ObA 78/89 Entscheidungstext OGH 10.05.1989 9 ObA 78/89 Veröff: SZ 62/89 =... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II4ABGB §914 IIIbABGB §920ArbVG §95ArbVG §97 Abs1 Z18ArbVG §97 Abs1 Z19ArbVG §29ArbVG §36
Rechtssatz: Ungeachtet der Zweckbindung fällt die Übernahme der Prämienzahlung für eine Gruppenzusatzkrankenversicherung für die nach einer bestimmten Anwartschaftszeit in den Ruhestand tretenden Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber unter die nach § 97 Abs 1 Z 18 ArbVG genannten Angelegenheiten. Auch im Hinblick darauf, daß durch die getroffe... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter (9 Ob A 507/88 ua). Der Antragsgegner ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Beide Parteien sind daher im Sinne de... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 AIaABGB §879 BIIhABGB §880 aAArbVG §29IESG §1IESG §7
Rechtssatz: Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag, auf den neben den besonderen Vorschriften des ArbVG über den Abschluß und den zulässigen Inhalt auch die Bestimmung des ABGB über die rechtliche Möglichkeit und Erlaubtheit anzuwenden sind. Die Betriebsvereinbarung darf daher nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Soweit die Betriebsvereinbarung ausschließlich oder vor all... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z4ArbVG §109 Abs2
Rechtssatz: Sozialpläne, die den Arbeitnehmer nur deshalb übergebührliche Leistungen zubilligen, weil diese ohnehin der Insolvenzausfallgeldfonds zahlt und die damit lediglich der Chance wegen geschlossen werden, einen Dritten zu belasten, sind unzulässig. Diese Erwägungen treffen in gleicher Weise zu, wenn der "Sozialplan" zwar als Betriebsvereinbarung nicht wirksam, aber durch schlüssige Unterwe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 17. Juli 1961 bis 28. Juni 1985 zunächst als Arbeiter und dann als Angestellter bei der Druck- und Verlagsanstalt W*** F*** & D*** Gesellschaft mbH & Co KG beschäftigt. Am 27. Juni 1985 wurde der Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Am 28. Juni 1985 erklärte der Kläger seinen Austritt. Der Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm eine weitere Konkursforderung im Betrag von 169.977 S netto zustehe. Im Juni 1983 sei zwischen dem... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §109 Abs3
Rechtssatz: Zulässiger Inhalt einer Betriebsvereinbarung kann nur sein, was durch Gesetz oder KollV der Regelung durch Betriebsvereinbarung überantwortet wurde. Entscheidungstexte 9 ObA 131/88 Entscheidungstext OGH 12.10.1988 9 ObA 131/88 Veröff: RdW 1989,279 9 ObA 101/89 Entscheidungstext OGH 14.06.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von 1956 bis 1960 bei den Steirischen Gußstahlwerken eine Lehre als Maschinenschlosser absolviert und war anschließend bis 1975 im Federnwerk des genannten Unternehmens beschäftigt, das 1975 von der V*** AG übernommen wurde. Der Kläger arbeitete bis 31. Dezember 1983 im Federnwerk der V*** AG, Werk Judenburg, und war Mitglied des Betriebsrats. Seit 1.Jänner 1984 ist der Kläger bei der beklagten Partei beschäftigt und ist seit April 1984 Mitglied... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29
Rechtssatz: Behalten die Kollektivvertragspartner Angelegenheiten, die in ihre Regelungsbefugnis fallen, der Betriebsvereinbarung vor, so müssen diese Angelegenheiten ausdrücklich und konkret bezeichnet werden; nur in dem so determinierten Bereich kann eine Regelung durch Betriebsvereinbarung im Sinne des § 29 ArbVG erfolgen, wobei der Vorrang des KollV einer extensiven Interpretation einer solchen Kollektivvertragsbestimmung en... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29
Rechtssatz: Das Gesetz bietet keine Grundlage für die Festlegung von Zeitlöhnen durch Betriebsvereinbarungen. Entscheidungstexte 9 ObA 131/88 Entscheidungstext OGH 12.10.1988 9 ObA 131/88 Veröff: RdW 1989,279 9 ObA 205/93 Entscheidungstext OGH 22.09.1993 9 ObA 205/93 Ähnlich; Beisatz: Die Festsetzung de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Jänner 1974 bis 30. November 1978 Angestellter im Unternehmen der Beklagten. Nach einer anschließenden Konzipiententätigkeit wurde er am 10. März 1980 in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. Seit 16. März 1980 war er auf Grund eines Konsulentenvertrages vom 28. April 1981 und einer am selben Tag abgeschlossenen Nebenvereinbarung wieder für die Beklagte tätig. Mit Schreiben vom 6. März 1984 kündigte die Beklagte den Konsulentenvertrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.9.1977 bis 31.8.1980 als kaufmännischer Lehrling und seit 1.9.1980 als kaufmännischer Angestellter bei der erstbeklagten Partei beschäftigt. Diese kündigte das Dienstverhältnis mit Schreiben vom 20.6.1986 zum 30.9.1986 auf. Mit Schreiben vom 4.7.1986 wurde der Kläger mit der
Begründung: entlassen, seinen Urlaub eigenmächtig schon am 30.6.1986 und nicht erst, wie bewilligt, am 7.7.1986 angetreten zu haben. Der Kläger behauptet, ungerechtfert... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z10UrlG §4UrlG §12
Rechtssatz: Eine mit § 12 UrlG konforme Auslegung des § 97 Abs 1 Z 10 ArbVG ergibt, daß sich die Rechtssetzungsbefugnis der Parteien der Betriebsvereinbarung nur auf allgemeine Richtlinien, wie zB das Verfahren von Urlaubsperioden beziehen kann. Unter "Grundsätzen, betreffend den Verbrauch des Erholungsurlaubes" ist aber nicht die datummäßige Festlegung der konkreten Urlaubszeitpunkte der einzeln... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IBABGB §1151 ICArbVG §29
Rechtssatz: Eine direkte Anwendung von Vorschriften über die kollektive Rechtsgestaltung kommt bei einem sogenannten "freien" Arbeitsverhältnis nicht in Frage. Eine nur für die (echten) Arbeitnehmer geltende und einen langfristigen Kündigungsverzicht beinhaltende Betriebsvereinbarung ist daher auf ein Konsulentenverhältnis nicht anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ASGG §54
Rechtssatz: Die parteifähigen Organe der Arbeitnehmerschaft und damit der Betriebsrat (§ 53 Abs 1 ASGG) können die Feststellungsklage im Rahmen ihres Wirkungsbereiches erheben, also für die von ihnen vertretenen Arbeitnehmer. Daß die Klageberechtigung auf Angelegenheiten beschränkt wäre, die den Gegenstand einer zulässigen Betriebsvereinbarung bilden können, läßt sich aus dem Gesetz nicht entnehmen. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin war im Werk B*** der Erstbeklagten einer Kommanditgesellschaft, seit 17.Juli 1981 als Lohnverrechnerin angestellt. Die Zweitklägerin trat am 27.Juli 1955 bei der Erstbeklagten als Lehrling ein und war dann ebenfalls im Werk B*** als Angestelllte beschäftigt. Im Zuge eines Ausgleichsverfahrens wurden beide Klägerinnen zum 30.September 1981 gekündigt. Da aber das Unternehmen fortgeführt werden sollte, schloß der Ausgleichsverwalter mit den Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. März 1957 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Sie ist derzeit Abteilungsleiterin im Betrieb Gänserndorf. Die für diesen Betrieb maßgebliche Dienstordnung bestimmt im § 26: "Der 14. Monatsgehalt wird am 30. Juni eines jeden Jahres fällig. Er wird bei Urlaubsantritt abgerundet akontiert." Der Kollektivvertrag für die Angestellten der Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Erdölindustrie Österreichs enthält in § 13 unter anderem f... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ArbVG §2ArbVG §3ArbVG §29KollV für Angestellte der Erdölindustrie allg
Rechtssatz: Zwischen dem auf das Kalenderjahr abgestellten unabhängig vom Antritt eines Urlaubes zu gewährende Urlaubszuschuß (14. Monatsbezug) und dem auf das durch das Eintrittsdatum bestimmte Urlaubsjahr abgestellten Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht kein Zusammenhang, der es rechtfertigen würde, eine betriebliche Akkontierungsregelung für den am 3... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29
Rechtssatz: Mündliche Vereinbarungen zwischen Belegschaft und Betriebsinhaber sind, mögen sie sich auch auf zulässige Gebrauchsgegenstände gemäß § 97 Abs 1 ArbVG beziehen, keine Betriebsvereinbarungen. Ihre rechtliche Bedeutung richtet sich - so wie die von Vereinbarungen über unzulässige Regelungsgegenstände, die als Betriebsvereinbarung nichtig sind - nach allgemeinen bürgerlich - rechtlichen Grundsätzen. E... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 4.August 1958 als Arbeiter bei der beklagten Partei beschäftigt, die sich mit der Erzeugung und dem Verkauf von Möbeln befaßt. Die beklagte Partei war bis 1981 eine Kommanditgesellschaft, Komplementär war KommRat Josef F***. Im Jahre 1984 wurde die beklagte Partei in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt, deren Geschäftsführer Otto L*** ist. Die im Handel beschäftigten Dienstnehmer der beklagten Partei werden nach dem Kollektivvertr... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29
Rechtssatz: Gehen die Parteien unrichtigerweise von der Gültigkeit und Verbindlichkeit einer Absprache als Betriebsvereinbarung aus, so kann im Wege objektiver Vertragsergänzung regelmäßig erschlossen werden, daß sie, wenn ihnen die Unwirksamkeit der vermeintlichen
Norm: bewußt gewesen wäre, den Vertrag zu den tatsächlich gepflogenen Bedingungen fortgesetzt hätten. Auf langjährige Übung kommt es dann nicht an. ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z15
Rechtssatz: Es liegt im Ermessen der Betriebspartner, was sie als besonderen betrieblichen Anlaß im Sinne des § 97 Abs 1 Z 15 ArbVG ansehen; Firmenjubiläen fallen daher ebenso unter diesen Begriff wie Arbeitnehmerjubiläen und können Gegenstand von Betriebsvereinbarungen sein. Entscheidungstexte 14 ObA 47/87 Entscheidungstext OGH 07.04.1987 14 ObA ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIArbVG §29
Rechtssatz: Beim Abschluß einer - wenngleich arbeitsverfassungsrechtlich unwirksamen - ausdrücklichen Vereinbarung liegt ein ausdrücklich erklärter Bindungswille vor, so daß sich die zu beurteilende Schlüssigkeit des Verhaltens im Falle der Kenntnis der Parteien von der Unwirksamkeit der Absprache als Betriebsvereinbarung nur darauf erstreckt, ob sie das, was sie ausdrücklich vereinbarten, trotz ihres Wissens um die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist im Produktionsbetrieb der beklagten Partei in Enns als sogenannter "ständiger Arbeiter" beschäftigt. Die beklagte Partei, die ihre Zentrale in Wien hat, verfügt über zwei weitere Produktionsbetriebe in Hohenau und Leopoldsdorf. Ihre Rechtsvorgängerin, die S*** Zuckerfabriken Gesellschaft mbH, hatte schon vor dem Jahre 1975 in ihrem Werk Hohenau eine Darlehensaktion in der Form eingeführt, daß sie Firmendarlehen mit einer Gesamtlaufzeit von zehn ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. März 1972 bis 31. Dezember 1983 bei der beklagten Partei angestellt. Sein Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. Der Kläger hatte folgende Vordienstzeiten: 21.11.1939 bis 28.9.1941, Angestellter, Theodor E*** A.G., Wien, 29.9.1941 bis 5.4.1945, Angestellter, Flugmotorenwerke O***, Mödling, 6.4.1945 bis 20.11.1945, Angestellter, Theodor E*** A.G. Wien, 21.11.1945 bis 15.1.1948, Angestellter, U.S. ARMEE, Wien, 15.1.1948 bis 15.8.194... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z18Pensionsrichtlinien der ÖIAG allg
Rechtssatz: Die Pensionsrichtlinien (PRL) sind eine zwischen dem Betriebsinhaber und dem Betriebsrat über eine Angelegenheit des § 97 Abs 1 Z 18 ArbVG abgeschlossene Betriebsvereinbarung nach §§ 29 ff ArbVG. Entscheidungstexte 14 Ob 136/86 Entscheidungstext OGH 04.11.1986 14 Ob 136/86 Veröff: JBl 1987,803 = D... mehr lesen...
Norm: ABGB §1056ArbVG §29ZPO §577 Abs2
Rechtssatz: Die Unterwerfung unter die Entscheidung eines betriebsverfassungsrechtlichen Kollegialorgans, das durch seine paritätische Besetzung mit Interessenvertretern (Vertrauenspersonen) beider Parteien und die Einräumung des Einstimmigkeitsprinzips eine Gewähr für eine den Interessen beider Teile entsprechende und damit billige Leistungsbestimmung bietet, ist grundsätzlich zulässig (Hier: Leistungsaus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1.4.1982 gültige Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe lautet im § 13 Abfertigung: 'Der Anspruch auf das Ausmaß der Abfertigung richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeiterabfertigungsgesetzes 1979 einschließlich der darin enthaltenen übergabsbestimmungen mit folgenden Ergänzungen: 1....... 2. Zusammenrechnung der zwischen 1.April 1972 bis 31.März 1979 liegenden Dienstzeiten: Beginnend mit 1.April 1972 sind für die Bemessung der Dauer des ... mehr lesen...