Norm
ArbVG §29Rechtssatz
Zulässiger Inhalt einer Betriebsvereinbarung kann nur sein, was durch Gesetz oder KollV der Regelung durch Betriebsvereinbarung überantwortet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050981Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.09.2016