RS OGH 1988/5/11 9ObA165/87

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Veröffentlicht am 11.05.1988
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Norm

ABGB §1151 IB
ABGB §1151 IC
ArbVG §29

Rechtssatz

Eine direkte Anwendung von Vorschriften über die kollektive Rechtsgestaltung kommt bei einem sogenannten "freien" Arbeitsverhältnis nicht in Frage. Eine nur für die (echten) Arbeitnehmer geltende und einen langfristigen Kündigungsverzicht beinhaltende Betriebsvereinbarung ist daher auf ein Konsulentenverhältnis nicht anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021629

Dokumentnummer

JJR_19880511_OGH0002_009OBA00165_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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