Begründung: Die Klägerin begehrte die Feststellung einer Forderung von S 970.792,19 im - am 5.2.1993 eröffneten - Konkurs über das Vermögen der gemeinschuldnerischen GmbH mit dem Vorbringen, sie sei seit der Gründung der Gesellschaft mit einer Stammeinlage von 100.000 S beteiligt, der (ehemalige) Ehegatte der Klägerin sei Gesellschafter mit einer Stammeinlage von 400.000 S und alleiniger Geschäftsführer gewesen. Sie habe aus ihrem - neben ihrer Stellung als Gesellschafterin und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.4.1939 geborene Kläger wurde von der Beklagten am 7.1.1969 als Arbeiter aufgenommen; zuletzt war er als Angestellter in der Funktion eines Abteilungsleiters tätig. Zwischen dem Angestelltenbetriebsrat und dem Arbeiterbetriebsrat einerseits und der Geschäftsführung der Beklagten andererseits wurde eine "Betriebsvereinbarung" abgeschlossen, die am 27.6.1991 im Betrieb der Beklagten ausgehängt wurde und in der es unter anderem heißt: "Erkrankte und da... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z2ArbVG §97 Abs1 Z13
Rechtssatz: Erfolgt durch Betriebsvereinbarung eine Regelung über die wöchentliche Normalarbeitszeit, liegt eine sogenannte "freie" Betriebsvereinabrung vor. Entscheidungstexte 8 ObA 2063/96g Entscheidungstext OGH 23.05.1996 8 ObA 2063/96g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ArbVG §29
Rechtssatz: Die Schriftform erfordert grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift unter dem Text. Entscheidungstexte 7 Ob 571/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 7 Ob 571/95 8 ObA 106/02z Entscheidungstext OGH 16.05.2002 8 ObA 106/02z Veröff: SZ 2002/68 9 ObA 96... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §31
Rechtssatz: Die firmenmäßige Zeichnung der Betriebsvereinbarung durch den Betriebsinhaber ist im Gesetz nicht vorgesehen; sie ist aber aus Gründen der Rechtssicherheit für den gemäß § 31 ArbVG Normwirkung entfaltenden Vertrag zu fordern. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 9 ObA 178/95 Entscheidungstext OGH 25.10.1995 9 ObA 178/95 Veröff: SZ 68/203 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 Abs1ArbVG §29
Rechtssatz: Kollektivverträge können eine Delegation an die Partner einer Betriebsvereinbarung (§ 29 ArbVG) auch wieder rückgängig machen. Entscheidungstexte 8 ObA 244/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 8 ObA 244/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053049 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §31ArbVG §97 Abs1 Z4ArbVG §109 Abs1
Rechtssatz: Die Regelungsbefugnis der Betriebsparteien beschränkt sich bei Bedachtnahme auf die Zielsetzung des Sozialplanes grundsätzlich auf Maßnahmen zugunsten der ausgeschiedenen Arbeitnehmer. Entscheidungstexte 9 ObA 10/95 Entscheidungstext OGH 25.01.1995 9 ObA 10/95 Veröff: SZ 68/16 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ArbVG §29KSchG §3KSchG §6
Rechtssatz: Das Gebot der Schriftlichkeit bedeutet im allgemeinen "Unterschriftlichkeit", es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich eine Ausnahme vor. Das Erfordernis der Schriftform soll gewährleisten, dass aus dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18.November 1983 (im folgenden auch: Kollektivvertrag oder KV) bestimmt ua folgendes: "§ 8 Gehaltsregelung (1)....................... (2) Die Besoldung erfolgt, soweit nicht durch Kollektivvertrag abweichende oder ergänzende Regelungen getroffen werden, analog dem Gehaltsschema der öffentlich Bediensteten des jeweiligen Bundeslandes entsprechend den Bestimmungen der ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2ArbVG §29Branchenanhang zum Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungsmittelindustrie und Genussmittelindustrie Österreichs allg
Rechtssatz: Die Organisation der Betriebsverfassung sowie die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft können durch Kollektivvertrag (und kraft kollektivvertraglichen Vorbehalts gemäß § 29 ArbVG durch Betriebsvereinbarung) nur so weit geregelt werden, als sie von der durch § 2 Abs 2 ArbVG gesetzlich eingeräumte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs (im folgenden auch kurz: KV) enthält ua folgende Bestimmung: "§ 24 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Regelung der aus dem Arbeitsverhältnisse aller Arbeitnehmer entstammenden Angelegenheiten erfolgt zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. Nr.22/74 idgF. Der sogenannte Bra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen mit Wirkung vom 1.Jänner 1985 eine "Betriebsvereinbarung" ab, in der sich unter anderem folgende Regelungen finden: ".... VI. Gehaltstafel und Gehaltsvorrückung Die Gehaltstafel liegt dieser Vereinbarung bei. Die Angestellten rücken nach beiliegendem Gehaltsschema alle zwei Jahre in die nächsthöhere Gehaltsstufe vor. Vorrückungstermin ist das Datum des Eintritts. VII. Gehaltsautomatik mit dem Kollektivvertrag der Handelsangest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision ist trotz des gegenteiligen Ausspruches des Berufungsgerichtes zulässig, da Gegenstand des Verfahrens vertragliche Ruhegenüsse sind (§ 46 Abs 3 iVm § 45 Abs 4 ASGG), so daß der gesetzwidrige Ausspruch als nicht beigesetzt anzusehen ist (vgl Kuderna, ASGG § 45 Erl 5 und 19). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob die Beklagte zur einseitigen Einstellung der Zusatzpension des Klägers berechtigt ist, zutreffend gelöst. Es reicht daher inso... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Gamerith, Dr. Petrag, Dr. Bauer und Dr. Ehmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei O***** F*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt*****, wider die beklagte Partei Dr. P***** P*****, Rechtsanwalt, ***** als Masseverwalter im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger war vom 1.5.1960 bis 31.10.1964 und vom 1.2.1969 bis 31.5.1988 als technischer Angestellter und der Zweitkläger vom 27.8.1956 bis 2.5.1988 als Monteur bei der Firma H*** UND B*** AG (früher Wiener Brückenbau und Eisenkonstruktions AG; dann V*** Alpine H*** AG) beschäftigt. Der Erstkläger war seit Oktober 1970 im Betriebsrat dieses Unternehmens tätig und übte seit Februar 1984 die Funktion des Vorsitzenden des Angestelltenbetriebsrates aus. Über ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29KO §31 Abs1
Rechtssatz: Bei der Anfechtung einer Betriebsvereinbarung nach § 31 KO kommt es nur auf die Kenntnis (das Kennenmüssen) der Mitglieder des Betriebsrates (Betriebsausschusses; Zentralbetriebsrates) als Vertragspartner des Gemeinschuldners an. Entscheidungstexte 9 ObS 6/90 Entscheidungstext OGH 27.06.1990 9 ObS 6/90 Veröff: EvBl 1991/4 S 16 = WBl 1990... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z4ArbVG §109 Abs1IESG §1 Abs3 Z1KO §27
Rechtssatz: Auch Sozialpläne unterliegen als Betriebsvereinbarungen neben den besonderen Vorschriften des ArbVG den Bestimmungen des ABGB. Der Anschluss eines Sozialplans ist ein Rechtsgeschäft, welches bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einer Gläubigeranfechtung ausgesetzt sein kann. Sind die Ansprüche aus dem Sozialplan durch eine anfechtbare Rechtshandlung im ... mehr lesen...
Begründung: § 37 der "Betriebsvereinbarung" für die Arbeiter der beklagten Partei trifft für die Kündigung folgende Regelung: "(1) Ein auf unbestimmte Dauer abgeschlossenes Arbeitsverhältnis kann vom Arbeiter jederzeit zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden. (2) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. (3) Hat das ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z22
Rechtssatz: Auch wenn die Vereinbarung von Kündigungsgründen mit Betriebsvereinbarung mangels Aufzählung im § 97 ArbVG nicht zulässig sein sollte, ist die Ergänzung des Einzelarbeitsvertrages durch eine derartige die Arbeitnehmer begünstigende Regelung jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich beide Parteien im Prozeß darauf berufen. Entscheidungstexte 9 ObA 29... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z18
Rechtssatz: Keine der Betriebsvereinbarungs - Parteien ist aber berechtigt, eine einseitige Änderung der Betriebsvereinbarung herbeizuführen oder von der Betriebsvereinbarung einseitig abzugehen. Entscheidungstexte 9 ObA 520/88 Entscheidungstext OGH 18.10.1989 9 ObA 520/88 9 ObA 290/98g Entscheid... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z18
Rechtssatz: Stellt eine Betriebsvereinbarung ausdrücklich auf eine bestimmte Rechtslage ab, wird der diesbezügliche Normenbestand Vertragsgrundlage. Entscheidungstexte 9 ObA 520/88 Entscheidungstext OGH 18.10.1989 9 ObA 520/88 Veröff: WBl 1990,110 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z18
Rechtssatz: Kommen die Betriebsvereinbarungs - Parteien ferner überein, daß bei einer Gesetzesänderung Verhandlungen darüber zu führen sind, daß die Betriebsvereinbarung an die neue Rechtslage angepaßt werde, entsteht daraus nur ein (obligatorischer) Anspruch darauf, nach Treu und Glauben ernsthaft mit dem Dritten zu einer Einigung zu verhandeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29
Rechtssatz: Bei Streitigkeiten über den Abschluß, die Abänderung oder die Aufhebung einer Betriebsvereinbarung im Rahmen der sogenannten fakultativen Mitbestimmung ist von Gesetzes wegen weder eine Schlichtung noch sonst eine behördliche Zuständigkeit vorgesehen. Entscheidungstexte 9 ObA 520/88 Entscheidungstext OGH 18.10.1989 9 ObA 520/88 ... mehr lesen...