Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Arbeiter bei einem Unternehmen beschäftigt, hinsichtlich dessen der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens mit Beschluss vom 24. 11. 2000 mangels Kostendeckung abgewiesen wurde. Bereits am 25. 8. 2000 hatte der Kläger wegen Vorenthaltens des Entgelts seinen vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis erklärt. Über Aufforderung des Klagevertreters gab ein offenkundig vertretungsbefugtes Organ der früheren Dienstgeberin des Klägers mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Geschäftsleitung der Beklagten beschloss im Rahmen eines Rationalisierungsplans die Ausgliederung des Tätigkeitsbereiches Beladedienst (ERD) in ein externes Unternehmen, die A***** GmbH. Nachstehende Dienstnehmer waren bei der Beklagten in der Abteilung Beladedienst im Angestelltenverhältnis beschäftigt: Leopold H*****, geboren 23. 7. 1949, seit 1. 3. 1978, Stefan H*****, geboren 8. 8. 1959, seit 1. 4. 1988, Erwin H*****, geboren 9. 9. 1950, seit 12. 9. 19... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29KollV für die Angestellten der Landeshypothekenbanken §8 Abs6
Rechtssatz: Die durch § 8 Abs 6 des Kollektivvertrages den Betriebsparteien erteilte Ermächtigung (§ 29 ArbVG), ein eigenes Besoldungsschema zu schaffen, umfasst auch die Regelung der Vorrückung. Entscheidungstexte 9 ObA 52/03t Entscheidungstext OGH 08.10.2003 9 ObA 52/03t ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18. 11. 1983 in der ab 1. 4. 1989 geltenden Fassung enthält im § 8 Abs 6 folgende Bestimmung: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18. 11. 1983 in der ab 1. 4. 1989 geltenden Fassung enthält im Paragraph 8, Absatz 6, folgende Bestimmung: "Es steht jeder Bank frei, anstelle des obigen Besoldungsschemas ein nach ihren... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte teilte ihren Arbeitnehmern mit Schreiben vom 14. 2. 2002 mit, dass sie sich aufgrund der rückläufigen Auslastung des Standortes E***** und der europaweiten Überkapazitäten im Bereich Verbundsicherheitsglas veranlasst sehe, Kapazitäten in diesem Bereich stillzulegen. Es bestehe die Absicht, dass sich die P*****-Gruppe bis Mitte des Jahres 2002 aus E***** zurückziehe. Am 26. 2. 2002 wurde zwischen der Beklagten und dem Betriebsrat ihres Betriebes E***** eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Die Klägerinnen haben eingangs ihrer Revision ausgeführt, die Ehegattin eines Mitgliedes des Berufungssenats sei als Versicherungsvertreter Mitglied der Generalversammlung der Beklagten in der Funktionsperiode 1999 bis 2004. Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehöre gemäß § 434 ASVG unter anderem die Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie den Jahresbericht des Vorstandes der Beklagten und die Entlastung desselben. Die Gattin des Senatsmitgli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22. 2. 1982 schlossen die Direktion der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (- im folgenden KFA genannt -) und der Betriebsrat des Sanatoriums Hera unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 9 Abs 3 DO.A (in der für die KFA geltenden Fassung), § 9 Abs 4 DO.B (in der für die KFA geltenden Fassung) sowie § 9 (offenbar gemeint: § 8) Abs 5 des Kollektivvertrages für die Arbeiter der KFA eine Betriebsvereinbarung, in deren Pkt 2) es heißt, dass die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund einer mit dem Austro Control-Gesetz, Bundesgesetz BGBl Nr. 898/1993, erteilten Ermächtigung wurde anstelle des Bundesamtes für Zivilluftfahrt die beklagte Gesellschaft gegründet. Im Bundesamt für Zivilluftfahrt waren sowohl öffentlich-rechtliche Bedienstete als auch privatrechtliche Bedienstete beschäftigt gewesen, wobei die privatrechtlichen Dienstverhältnisse aufgrund § 1 Abs 5 VBG iVm der Verordnung der Bundesregierung BGBl. 389/1967 vom Anwendungs... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 3. 1980 bis 31. 8. 2000 als technischer Angestellter bei der Beklagten beschäftigt. Er wurde im Jahre 1994 zusätzlich zu seiner sonstigen Tätigkeit zum verantwortlichen Beauftragten für die Talsperren bestellt. Aufgrund des mit der WRG-Novelle 1997 eingeführten § 23a WRG, der die Bestellung eines in angemessener Frist leicht erreichbaren Talsperrenverantwortlichen vorsieht gab die Beklagte mit Schreiben vom 5. 8. 1997 der Wasserrechtsbehörde, dem A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei dem beklagten Leiharbeitsunternehmen ab 6. 3. 2000 als Monteur mit einem Bruttostundenlohn von S 109,-- eingestellt. Er war bei einem Beschäftigerbetrieb, auf den der Kollektivvertrag für eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie zur Anwendung gelangt, eingesetzt. Die Arbeitszeiten im Beschäftigerbetrieb waren dem Kläger auf Grund einer vorherigen Tätigkeit bereits bekannt. Sie war von 7.18 Uhr bis 16.00 Uhr bzw 15.35 Uhr am Fre... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §30 Abs1
Rechtssatz: Die Kundmachung der Betriebsvereinbarung ist Voraussetzung für deren normative Wirkung für die Arbeitnehmer. Die Formerfordernisse, insbesondere aber die Anforderungen an den späteren Nachweis ihrer Einhaltung dürfen nicht überspannt werden. Die konkret erforderliche Form ergibt sich aus den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes. Steht jedoch fest, dass grundsätzlich eine nach dem Inhalt, der generellen... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §30 Abs1
Rechtssatz: Verweist eine als kundgemacht anzusehende Betriebsvereinbarung selbst wieder auf bestimmte Richtlinien, so ist auch dies mangels gegenteiliger Behauptungen als Nachweis für deren "Kundmachung" ausreichend, solange sich nicht herausstellt, dass den Arbeitnehmern der Zugang dazu verwehrt war. Entscheidungstexte 8 ObA 170/00h Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Beim beklagten Energieversorgungsunternehmen bestanden verschiedenste Arten der Pensionszusagen und Pensionsformen. Insbesondere gab es eine aus dem Jahr 1976 stammende Pensionsregelung, der nach 25 % der Mitarbeiter über eine rechtsverbindliche Pensionszusage verfügten. Das waren jene ab der Verwendungsgruppe IV (und höher) im Ausmaß von 80 % des letzten ruhegeldfähigen Bruttomonatsbezuges. Bei diesen Pensionszusagen bestand auch keine Widerrufsmöglichkeit, während... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit der Antragstellerin, ergibt sich aus § 4 Abs 1 ArbVG, jene des Antragsgegners aus § 4 Abs 2 ArbVG. Beide sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Kollektivvertragsfähigkeit der Antragstellerin, ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz eins, ArbVG, jene des Antragsgegners aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG. Beide sind daher im Sinne des Paragraph 54, Absatz 2, let... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §32 Abs3
Rechtssatz: Bei Wegfall des gemäß § 29 ArbVG für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung erforderlichen gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Vorbehaltes endet die Geltungsdauer jedenfalls einer normativen Betriebsvereinbarung. Dieses Erlöschen der Betriebsvereinbarung erfolgt ohne Nachwirkung. Entscheidungstexte 8 ObA 125/00s Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Arbeiter in einem Unternehmen beschäftigt, über dessen Vermögen am 21. 3. 1998 der Konkurs eröffnet wurde. Bereits im November 1997 musste eine Produktionsstraße stillgelegt werden, sodass es in großem Umfang zu Kündigungen kam. Um sicherzustellen, dass genügend Personal anwesend ist, um die Arbeiten rechtzeitig fertig zu stellen, schloss der Betriebsrat mit der Unternehmensführung eine Betriebsvereinbarung, wonach Arbeitnehmer für jeden inn... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte letztlich S 92.680 brutto sA und die Feststellung, dass die beklagte Partei schuldig sei, ihr die Krankenversicherungsprämie für die Gruppenkrankenversicherung in Höhe von derzeit S 1.742 sowie den Sachbezug in Form von Gutscheinen in der Höhe von S 545 weiter zu zahlen. Sie sei vom 16. 9. 1970 bis 30. 9. 1991 als Exportsachbearbeiterin bei der Beklagten angestellt gewesen, welche damals noch die Firma O***** regGenmbH geführt habe. Neben einem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Betriebsrat begehrt letztlich die Feststellung, dass die beklagte Partei verpflichtet sei, ihren Arbeitnehmern - mit Ausnahme derjenigen, welche hierauf rechtswirksam verzichtet haben - bis spätestens 30. 6. eines jeden Jahres eine Sonderzahlung, gestaffelt nach der jeweiligen Dauer der Betriebszugehörigkeit der einzelnen Arbeitnehmer (bis zu 5 Jahren: S 3.000,- netto; fünf bis fünfzehn Jahre: S 3.200,- netto; über fünfzehn Jahre: S 3.400,- nett... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erhob folgende Klagebegehren: Es werde zwischen der klagenden und den beklagten Parteien festgestellt, dass die erstbeklagte Partei schuldig ist, der durch die klagende Partei vertretenen Arbeitnehmerschaft, in eventu: den (ehemaligen) Auslandsmonteuren der erstbeklagten Partei, in eventu: der zweitbeklagten Partei) Zug um Zug... den Betrag von S 3,665.037,40 sA zu übergeben (zu zahlen), in eventu: es werde festgestellt, dass die zweitb... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29
Rechtssatz: Verstößt eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung gegen absolut zwingendes Betriebsverfassungsrecht, ist dies von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 8 ObA 338/99k Entscheidungstext OGH 24.02.2000 8 ObA 338/99k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113335 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin war seit 1. Juli 1994, die Zweitklägerin seit 2. Jänner 1995 bei der beklagten Partei als Verkäuferin beschäftigt. Gegen die Kündigung der Klägerinnen erhob der Betriebsrat Widerspruch. Auf deren Arbeitsverhältnisse war eine Betriebsvereinbarung anwendbar, die unter anderem folgende Bestimmung enthielt: "III. Sonstiges: 3. Bei einem ausdrücklichen Widerspruch des Betriebsrates gegen die beabsichtigte Kündigung wird die Kündigung nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. August 1984 bis 31. Juli 1996 bei der Beklagten als Angestellter tätig, er war zuletzt auch Mitglied des Betriebsrates. Das Arbeitsverhältnis endete einvernehmlich. Im Zuge von Personalabbaumaßnahmen kam es zwischen der Beklagten und dem Betriebsrat zum Abschluß eines Sozialplanes, der von den Betriebsratsmitgliedern H***** (Vorsitz), S*****, B***** und dem Kläger einerseits und dem Geschäftsführer der Beklagten andererseits verhandelt ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z2ArbVG §29
Rechtssatz: Einzelfallregelungen in kollektiven Rechtsquellen (hier Betriebsvereinbarung) sind unzulässig. Entscheidungstexte 8 ObA 197/98y Entscheidungstext OGH 18.05.1999 8 ObA 197/98y Veröff: SZ 72/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111956 Dokumen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt im wesentlichen die Feststellung, daß das zwischen ihm und der beklagten Partei seit 17. 4. 1973 aufrecht bestehende Dienstverhältnis auch nach der mit Schreiben vom 27. 8. 1997 ausgesprochenen Kündigung fortbestehe und ungeachtet des Schreibens der Beklagten vom 21. 8. 1997 ein definitives im Sinne des § 10 der Betriebsvereinbarung sei. Für den Fall der Abweisung des Feststellungsbegehrens begehrte der Kläger die "Aufhebung der Kündigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 2. 1969 schlossen die Kläger mit der Beklagten eine Vereinbarung, deren § 2 ua folgenden Wortlaut hat: Am 24. 2. 1969 schlossen die Kläger mit der Beklagten eine Vereinbarung, deren Paragraph 2, ua folgenden Wortlaut hat: "Jeder Dienstnehmer erhält, wenn das Jahresergebnis den Erwartungen entspricht, eine Ergebnisbeteiligung. Diese Ergebnisbeteiligung beträgt für jeden Dienstnehmer S 50,- (in Worten: Fünfzig) für jedes volle Kalenderjahr im Dienst... mehr lesen...
Norm: ArbVG §29ArbVG §97 Abs1 Z16
Rechtssatz: Zum Abschluß von (freiwilligen) Betriebsvereinbarungen über "Systeme der Gewinnbeteiligung". Als Regelungsinhalt für Betriebsvereinbarungen kommen nur solche Maßgrößen in Betracht, die auch die Ausgabenseite im Unternehmen berücksichtigen, nicht aber Größen wie Produktionswert, Umsatz, Investitionsvolumen, Produktivität pro Arbeitnehmer, Marktanteil etc (Anführung der Lehrmeinungen von Strasser und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 1. 1987 Angestellter einer in der Folge in Konkurs verfallenen Gesellschaft mbH. Da das Unternehmen in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, erhielt der Kläger in der Zeit vom 1. 10. 1994 bis 31. 5. 1995 keinerlei Gehaltszahlungen. Zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages gab es zwar immer wieder Gespräche hinsichtlich der rückständigen Zahlungen, jedoch drohte der Kläger, dem die schlechte finanzielle Lage seines Arbeitgebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 11. 1981 bei der Beklagten angestellt; seit 1. 10. 1986 war er im Außendienst tätig. Das Dienstverhältnis wurde mit schriftlicher Vereinbarung vom 14. 2. 1996 zum 31. 3. 1996 einvernehmlich aufgelöst. § 40 der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: Paragraph 40, der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: "1) Arbeitnehmer, welche dem Kollektivvertrag für den Auß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.12.1986 bis zu seiner Pensionierung am 30.9.1988 Landesdirektor der Ö***** L***** Aktiengesellschaft. Mit dem am 15.1.1987 ausgefertigten Dienstvertrag wurde ihm auch ein lebenslanger Ruhebezug (Gesamtpension) zugesichert. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers anzuwenden. Mit 5.10.1991 wurden die Ö***** L***** AG und die Z***** der Gemeinde W***** zur Z***** A***** AG, nunmehr Bank A... mehr lesen...
Begründung: Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß § 4 Abs 2 ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen kollektivvertragsfähig (Cerny/Haas-Laßnigg/Schwarz, ArbVG II 54 f). Beide Parteien sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG in dem dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen ... mehr lesen...