Norm
ArbVG §29Rechtssatz
Daraus, daß ein Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglied am Abschluß einer Betriebsvereinbarung mitgewirkt hat, kann nicht seine Zustimmung auch zur entsprechenden Änderung seines Individualarbeitsvertrages erschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051006Dokumentnummer
JJR_19890510_OGH0002_009OBA00078_8900000_001