Norm
ABGB §1151 IERechtssatz
Für eine vertragsändernde Versetzung bedarf es einer Vereinbarung der Vertragsparteien, bei der direktorialen Versetzung ist eine Weisung des Arbeitgebers ausreichend. Eine Versetzungsweisung des Arbeitgebers die eine vertragsändernde Versetzung bedeutet, ist rechtswidrig, außer es läge ein Sachverhalt vor, der die Treuepflicht des Arbeitnehmers auslöst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021252Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008