Norm
ABGB §1151 IERechtssatz
Unter einer vertragsändernden Versetzung ist eine Versetzung zu verstehen, die mit dem Inhalt des betreffenden Einzelarbeitsvertrags nicht übereinstimmt. Da sie somit gegen den Einzelarbeitsvertrag verstößt, ist sie grundsätzlich rechtswidrig. Bei einer zunächst ausschließlich vertragsrechtlichen Betrachtungsweise verstößt sie nur dann nicht gegen den Arbeitsvertrag, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Versetzung frei von Willensmängeln zugestimmt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0021256Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.12.2019