Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. November 1994 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 27. Februar 1991 auf Befreiung von der Pflicht zur Einrichtung einer betriebsärztlichen Betreuung gemäß § 22 Abs. 1 zweiter Satz des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972 idgF., abgewiesen. Die dagegen an den Verwaltungsgerichtshof gerichtete Beschwerde ist nicht zulässig: Gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG kann gegen den Bescheid einer Verw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §124 Abs7;ASchG 1972 §127 Abs1 Z1;ASchG 1972 §22 Abs2;ASchG 1994 §116 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "gegenstandslos" in § 116 Abs 5 erster Satz ASchG 1994 ist hier dem Begriff "Außerkrafttreten" gleichzuhalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995020024.X02 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Oktober 1993 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Befreiung von der Pflicht zur Einrichtung eines sicherheitstechnischen Dienstes gemäß § 21 Abs. 2 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, (ASchG) abgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, bei der Beschwerdeführerin seien 350 Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigt; damit bestehe die Verpflichtung zur Einrich... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §21 Abs2;ASchG 1972 §22 Abs1;ASchG 1972 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/25 92/18/0256 1 Stammrechtssatz Der Regelung des § 22 Abs 2 zweiter Satz ASchG liegt die Überlegung zugrunde, daß mit zunehmender Arbeitnehmerzahl auch in Betrieben gleicher Gefährlichkeit die Gesundheitsgefahren (Unfallgefahren) entsprechend der Arbeitnehmerzahl anwach... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs1;ASchG 1972 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/25 92/18/0256 2 Stammrechtssatz Unbeschadet des Gebotes der Beachtung des Verhältnisses "Ausmaß der Überschreitung der Schlüsselzahl" zu "Ausmaß der Gefährdung der Gesundheit der Arbeitnehmer" kann schon allein aufgrund des Ausmaßes der Überschreitung, dh der Erreichung einer "Grenzzahl", ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales (der belangten Behörde) vom 28. November 1990 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 22. Oktober 1985 auf Befreiung von der Pflicht zur Einrichtung einer betriebsärztlichen Betreuung gemäß § 22 Abs. 2 zweiter Satz des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, (ASchG) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im wesentlichen folgendes aus: Im gegenständlichen Betrieb se... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales (der belangten Behörde) vom 14. Mai 1992 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 27. Februar 1991 - dieser ist nicht Bestandteil der dem Gerichtshof vorgelegten Akten - auf Entbindung von der Verpflichtung zur Einrichtung einer betriebsärztlichen Betreuung gemäß § 22 Abs. 2 zweiter Satz des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, (ASchG) abgewiesen. Begründend führte die belan... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs2;
Rechtssatz: Ist ein 360 Arbeitnehmer umfassender Betrieb nicht durch eine "gegenüber dem Regelfall besonders geringe Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer" gekennzeichnet, deuten vielmehr einzelne Beispiele hinsichtlich einer Anzahl von Arbeitnehmern sogar auf eine über den Regelfall hinausgehende besondere Gesundheitsgefährdung hin, so ist das rechtlich ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs1;ASchG 1972 §22 Abs2;
Rechtssatz: Unbeschadet des Gebotes der Beachtung des Verhältnisses "Ausmaß der Überschreitung der Schlüsselzahl" zu "Ausmaß der Gefährdung der Gesundheit der Arbeitnehmer" kann schon allein aufgrund des Ausmaßes der Überschreitung, dh der Erreichung einer "Grenzzahl", eine Befreiung von der Verpflichtung des § 22 Abs 1 erster Satz ASch... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs1;ASchG 1972 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/03 92/18/0287 4 Stammrechtssatz Umfaßt ein Betrieb insgesamt mehr als 250 Arbeitnehmer (hier: 285), wobei ein Teil von diesen auf "Arbeitsstellen" beschäftigt wird (hier: 40 Arbeitnehmer im Außendienst als "Montagepersonal"), so kommt eine Befreiung nach § 22 Abs 2 zweiter Satz ASchG dann ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs1;ASchG 1972 §22 Abs2;
Rechtssatz: Der Regelung des § 22 Abs 2 zweiter Satz ASchG liegt die Überlegung zugrunde, daß mit zunehmender Arbeitnehmerzahl auch in Betrieben gleicher Gefährlichkeit die Gesundheitsgefahren (Unfallgefahren) entsprechend der Arbeitnehmerzahl anwachsen, wodurch die Gesundheitsschutzaufgaben des Arbeitgebers umfangreicher werden und der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Mai 1992 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 25. April 1990 um Befreiung von der Verpflichtung zur Einrichtung einer betriebsärztlichen Betreuung gemäß § 22 Abs. 2 des Arbeitnehmerschutzgesetzes (im folgenden: ASchG) abgewiesen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes orientiere sich der Begriff "Betrieb" im ASchG grundsätzlich an ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs1;ASchG 1972 §22 Abs2;
Rechtssatz: Umfaßt ein Betrieb insgesamt mehr als 250 Arbeitnehmer (hier: 285), wobei ein Teil von diesen auf "Arbeitsstellen" beschäftigt wird (hier: 40 Arbeitnehmer im Außendienst als "Montagepersonal"), so kommt eine Befreiung nach § 22 Abs 2 zweiter Satz ASchG dann nicht in Betracht, wenn für einen erheblichen Teil der Arbeitnehmer ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. März 1992 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 2. April 1990 auf Entbindung von der Verpflichtung zur Einrichtung einer betriebsärztlichen Betreuung gemäß § 22 Abs. 2 des Arbeitnehmerschutzgesetzes abgewiesen. Die dagegen an den Verwaltungsgerichtshof gerichtete Beschwerde ist nicht zulässig: Gemäß § 22 Abs. 2 zweiter Satz Arbeitnehmerschutzgesetz kann das Arbeitsinspektorat auf Antrag des Arbeitg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs2;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Die Erteilung einer Bewilligung nach § 22 Abs 2 zweiter Satz ASchG ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs2;AVG §42 Abs3;AVG §56;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/01/20 92/18/0013 4
(hier Bewilligung gem § 22 Abs 2 ASchG) Stammrechtssatz Ist der für die Erteilung einer Bewilligung (hier: gem § 7 Abs 5 AZG) beantrag... mehr lesen...
Mit zwei getrennten Bescheiden des Arbeitsinspektorates für den 9. Aufsichtsbezirk vom 26. Juli 1991 wurden die Anträge der Beschwerdeführerin vom 5. Dezember 1989 auf Entbindung von der Verpflichtung zur Einrichtung eines sicherheitstechnischen Dienstes sowie einer betriebsärztlichen Betreuung gemäß § 21 Abs. 2 und § 22 Abs. 2 des Arbeitnehmerschutzgesetzes (im folgenden: ASchG) abgewiesen. Die dagegen von der Beschwerdeführerin erhobene Berufung wurde mit Bescheid der belangten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §21 Abs1;ASchG 1972 §21 Abs2;ASchG 1972 §22 Abs1;ASchG 1972 §22 Abs2;AVG §45 Abs2;
Rechtssatz: Liegen bei einem Betrieb hinsichtlich bestimmter Arbeitnehmer nicht einmal Arbeitsstellen vor (hier: Zeitungsausträger, die an bestimmten Orten jeweils nur ganz kurz tätig sind), so gelangen § 21 Abs 1 zweiter Satz und § 22 Abs 1 zweiter Satz ASch... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte mit Schreiben vom 25. März 1983 beim Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk die Anträge, sowohl die Errichtung eines sicherheitstechnischen Dienstes als auch die Errichtung einer betriebsärztlichen Betreuung erst ab einer Zahl von 400 Arbeitnehmern zuzulassen. Mit Bescheid vom 20. Juli 1987 wies das Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk beide Anträge mangels Antragslegitimation der Beschwerdeführerin im wesentlichen mit folgender Begründun... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §21 Abs2;ASchG 1972 §22 Abs2;
Rechtssatz: Das ASchG baut auf dem Begriff des Betriebes auf. Ein Betrieb kann aber mehrere Unternehmen umfassen. Daher ist es möglich, daß im Einzelfall Arbeitgeber nicht nur eine (physische oder juristische) Einzelperson, sondern auch eine Personenmehrheit sein kann. Sind aber in einem von mehreren Personen gemeinsam geführten Betrieb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §21 Abs2;ASchG 1972 §22 Abs2;ASchG 1972 §31;VStG;
Rechtssatz: Bei den Bestimmungen des § 21 Abs 2 und des § 22 Abs 2 ASchG handelt es sich um Normen des administrativen Verwaltungsrechtes, die mit Normen des Verwaltungsstrafrechtes wegen der in diesem Bereich geltenden besonderen Grundsätze nicht in allen Belangen verglichen werden können. ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §21 Abs2;ASchG 1972 §22 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litl;ASchG 1972 §31 Abs2 litm;
Rechtssatz: Nach § 31 Abs 2 lit l und lit m ASchG unterliegt die Nichteinrichtung eines entsprechenden sicherheitstechnischen Dienstes bzw einer entsprechenden betriebsärztlichen Betreuung der Strafdrohung, nicht jedoch das Unterlassen eines Antrages auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigu... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0112 E 8. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Ausführungen zu den Kriterien, die bei der Prüfung der Vertretbarkeit iSd § 22 Abs 2 ASchG zu beachten sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987080301.X01 Im RIS seit 04.04... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs2;ASchG Einrichtungen für die Durchführung 1984 §9 Abs2;Eignung von Arbeitnehmern für bestimmte Tätigkeiten 1973 §3 Abs1;
Rechtssatz: Sind in einem Betrieb mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer besonderen Gesundheitsgefahren iSd § 9 Abs 2 der VO BGBl Nr 1984/2 iVm der VO BGBl Nr 1974/39 (Verpflichtung zu ärztlichen Untersuchungen wegen der Einwirkung andauern... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs1;ASchG 1972 §22 Abs2 Satz2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung eines Antrages nach § 22 Abs. 2 zweiter Satz ASchG - Die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung nach § 22 Abs. 1 ASchG setzt die positive behördliche Verfügung dieses Inhaltes in Bescheidform nach § 22 Abs. 2 zweiter Satz leg. cit. voraus. Dem... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs2;
Rechtssatz: Unter dem Ausdruck "geboten" in § 22 Abs 2 zweiter Satz ASchG ist gemeint - aus der Sicht des Arbeitnehmerschutzes trotz Überschreitung der Schlüsselzahl von 250 Arbeitnehmer "vertretbar". European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986080112.X01 Im RIS seit 04.04.2006 mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs2;
Rechtssatz: Eine über dem Beurteilungspegelwert von 85 dB(A) nach § 17 Abs 2 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, BGBl 1983/218, und des § 3 Abs 1 Z 19 der Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 14.12.1973, BGBl 1974/39 über die gesundheitliche Eignung für Arbeitnehmer für bestimmte Tätigkeiten (Grenzwert) liegende Lärmbelastung... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §22 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zu den Kriterien, die bei der Prüfung der Vertretbarkeit iSd § 22 Abs 2 ASchG zu beachten sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986080112.X02 Im RIS seit 04.04.2006 mehr lesen...