Index
60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASchG 1972 §22 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/25 92/18/0256 2Stammrechtssatz
Unbeschadet des Gebotes der Beachtung des Verhältnisses "Ausmaß der Überschreitung der Schlüsselzahl" zu "Ausmaß der Gefährdung der Gesundheit der Arbeitnehmer" kann schon allein aufgrund des Ausmaßes der Überschreitung, dh der Erreichung einer "Grenzzahl", eine Befreiung von der Verpflichtung des § 22 Abs 1 erster Satz ASchG nicht mehr in Betracht kommen (Hinweis E 8.10.1987, 86/08/0112).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993020309.X03Im RIS seit
11.07.2001