RS Vwgh 1994/3/4 93/02/0309

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Veröffentlicht am 04.03.1994
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §22 Abs1;
ASchG 1972 §22 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/25 92/18/0256 2

Stammrechtssatz

Unbeschadet des Gebotes der Beachtung des Verhältnisses "Ausmaß der Überschreitung der Schlüsselzahl" zu "Ausmaß der Gefährdung der Gesundheit der Arbeitnehmer" kann schon allein aufgrund des Ausmaßes der Überschreitung, dh der Erreichung einer "Grenzzahl", eine Befreiung von der Verpflichtung des § 22 Abs 1 erster Satz ASchG nicht mehr in Betracht kommen (Hinweis E 8.10.1987, 86/08/0112).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993020309.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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