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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASchG 1972 §22 Abs2;Rechtssatz
Die Erteilung einer Bewilligung nach § 22 Abs 2 zweiter Satz ASchG ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180162.X02Im RIS seit
11.07.2001