RS Vwgh 1988/1/27 AW 87/08/0032

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Veröffentlicht am 27.01.1988
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §22 Abs1;
ASchG 1972 §22 Abs2 Satz2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Abweisung eines Antrages nach § 22 Abs. 2 zweiter Satz ASchG - Die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung nach § 22 Abs. 1 ASchG setzt die positive behördliche Verfügung dieses Inhaltes in Bescheidform nach § 22 Abs. 2 zweiter Satz leg. cit. voraus. Dem Begehren auf Befreiung von der Verpflichtung kommt dieser Suspensiveffekt nicht bereits kraft Gesetzes zu. Daraus folgt, dass die bescheidmäßige Versagung eines derartigen Begehrens keinem Vollzug (im Sinne des weiten Vollzugsbegriffes der Umsetzung eines Bescheides in die Wirklichkeit: Hinweis auf B VS 25. Februar 1981, 2680/80, VwSlg. 10381 A/1981) nach § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich ist, wird doch hiedurch der bestehende gesetzliche Zustand in keiner Weise verändert, sondern lediglich das Begehren um Änderung des gesetzlichen Zustandes abgelehnt.

Schlagworte

Nichtvollstreckbare Bescheide Vollzug Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:AW1987080032.A01

Im RIS seit

26.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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