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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASchG 1972 §22 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Abweisung eines Antrages nach § 22 Abs. 2 zweiter Satz ASchG - Die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung nach § 22 Abs. 1 ASchG setzt die positive behördliche Verfügung dieses Inhaltes in Bescheidform nach § 22 Abs. 2 zweiter Satz leg. cit. voraus. Dem Begehren auf Befreiung von der Verpflichtung kommt dieser Suspensiveffekt nicht bereits kraft Gesetzes zu. Daraus folgt, dass die bescheidmäßige Versagung eines derartigen Begehrens keinem Vollzug (im Sinne des weiten Vollzugsbegriffes der Umsetzung eines Bescheides in die Wirklichkeit: Hinweis auf B VS 25. Februar 1981, 2680/80, VwSlg. 10381 A/1981) nach § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich ist, wird doch hiedurch der bestehende gesetzliche Zustand in keiner Weise verändert, sondern lediglich das Begehren um Änderung des gesetzlichen Zustandes abgelehnt.
Schlagworte
Nichtvollstreckbare Bescheide Vollzug Besondere Rechtsgebiete ArbeitsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:AW1987080032.A01Im RIS seit
26.11.2008Zuletzt aktualisiert am
27.11.2008