RS Vwgh 1993/2/25 92/18/0256

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §22 Abs1;
ASchG 1972 §22 Abs2;

Rechtssatz

Unbeschadet des Gebotes der Beachtung des Verhältnisses "Ausmaß der Überschreitung der Schlüsselzahl" zu "Ausmaß der Gefährdung der Gesundheit der Arbeitnehmer" kann schon allein aufgrund des Ausmaßes der Überschreitung, dh der Erreichung einer "Grenzzahl", eine Befreiung von der Verpflichtung des § 22 Abs 1 erster Satz ASchG nicht mehr in Betracht kommen (Hinweis E 8.10.1987, 86/08/0112).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180256.X02

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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