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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASchG 1972 §22 Abs1;Rechtssatz
Unbeschadet des Gebotes der Beachtung des Verhältnisses "Ausmaß der Überschreitung der Schlüsselzahl" zu "Ausmaß der Gefährdung der Gesundheit der Arbeitnehmer" kann schon allein aufgrund des Ausmaßes der Überschreitung, dh der Erreichung einer "Grenzzahl", eine Befreiung von der Verpflichtung des § 22 Abs 1 erster Satz ASchG nicht mehr in Betracht kommen (Hinweis E 8.10.1987, 86/08/0112).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180256.X02Im RIS seit
01.06.2001