Norm
JN §28Rechtssatz
Inländisches Vermögen des Beklagten in Form einer Bankgarantie, die nur im Fall eines Prozeßerfolges der Klägerin oder eines entsprechenden Vergleichsabschlusses realisiert werden könnte, begründet schon deshalb nur eine schwache Inlandsbeziehung, weil es sich dabei um einen Tatbestand handelt, welcher den des § 99 JN nicht erfüllt, sondern ihm nur nahekommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0046410Dokumentnummer
JJR_19871105_OGH0002_0040ND00511_8700000_003