Norm
JN §99Rechtssatz
Ansprüche, die erst aus dem laufenden Prozeß abgeleitet werden können, sind zur Begründung des Vermögensgerichtsstandes nicht geeignet (zB Anspruch auf Rückstellung der gelieferten Ware auf Grund einer Klage auf Aufhebung des Kaufvertrages, Anspruch aus der begehrten Auflösung oder Nichtigerklärung eines Vertrages).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0046786Dokumentnummer
JJR_19770126_OGH0002_0070OB00745_7700000_001