RS OGH 1980/7/24 2Ob552/80

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Veröffentlicht am 24.07.1980
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Norm

JN §99

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, ob im Zeitpunkt der Klagsanbringung der entsprechende Geldbetrag schon bei der Drittschuldnerin eingelangt war, sondern auf die Annahme und Bestätigung des unwiderruflichen Überweisungsantrages durch die Bank.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 552/80
    Entscheidungstext OGH 24.07.1980 2 Ob 552/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0046725

Dokumentnummer

JJR_19800724_OGH0002_0020OB00552_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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