Norm
JN §28Rechtssatz
Nach der "Indikationentheorie" ist die inländische Gerichtsbarkeit zunächst indiziert, wenn ein gesetzlicher Tatbestand der örtlichen Zuständigkeit erfüllt ist; das erspart aber nicht die weitere Prüfung, ob die durch den vorliegenden Gerichtsstand repräsentierte Inlandsbeziehung auch insgesamt für die Bejahung des inländischen Justizbedürfnisses ausreicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0046272Dokumentnummer
JJR_19890524_OGH0002_009OBA00132_8900000_001