RS OGH 2004/2/10 4Ob263/03k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.2004
beobachten
merken

Norm

JN §19 Z2

Rechtssatz

Die Beurteilung, dass der erneuten meritorischen Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe mangels Änderung der maßgeblichen Verhältnisse ein bereits rechtskräftiger abweisender Beschluss entgegensteht, gibt keinen Anlass anzunehmen, dass sich die vom Kläger abgelehnten Senatsmitglieder bei ihrer Entscheidungsfindung von anderen als von sachlichen Gesichtspunkten hätten leiten lassen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Befangenheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0102739

Dokumentnummer

JJR_20040210_OGH0002_0040OB00263_03K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten