Begründung: Die Österreichischen Bundesbahnen (Immobilien & Recht, Region Süd) schlossen am 16. 12. 1997 als Verpächter mit dem Beklagten einen Pachtvertrag über die Bahnhof-Gastwirtschaft Z*****. Als ausschließlicher Gerichtsstand im bezirksgerichtlichen Verfahren wurde das Bezirksgericht Villach vereinbart. Die Klägerin begehrt bei diesem - nicht nach § 83 Abs 1 JN zuständigen - Bezirksgericht aus dem Pachtvertrag Zahlung von EUR 17.567,34 s.A. sowie Räumung des Bestandobjek... mehr lesen...
Begründung: Die Österreichischen Bundesbahnen (Immobilien & Recht, Region Süd) schlossen am 16. 12. 1997 als Verpächter mit dem Beklagten einen Pachtvertrag über die Bahnhof-Gastwirtschaft Z*****. Als ausschließlicher Gerichtsstand im bezirksgerichtlichen Verfahren wurde das Bezirksgericht Villach vereinbart. Die Klägerin begehrt bei diesem - nicht nach § 83 Abs 1 JN zuständigen - Bezirksgericht aus dem Pachtvertrag Zahlung von EUR 17.567,34 s.A. sowie Räumung des Bestandobjek... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte ihre Mahnklage beim Bezirksgericht Bregenz ein und macht geltend, dass aus der Provisionsabrechnung der Tätigkeit der Beklagten für die Klägerin als selbständige Verkaufsberaterin zufolge eines Provisionsstornos aus Mai 2004 wegen Annahmeverweigerung der Klagebetrag unberichtigt aushafte. Die Streitteile haben die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts vereinbart. Die Beklagte bestritt in ihrem Einspruch (ON 3) wohl die Berechtigung der Klageforderun... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der in Österreich ansässigen Klägerin und der Beklagten, die ihren Sitz in Deutschland hat, besteht seit 2002 eine Geschäftsbeziehung. Bereits 2002 erteilte die Klägerin fünf „Aufträge" an ihre Geschäftspartnerin. Auf jedem Auftragsformular waren auf der Rückseite die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen) der Beklagten abgedruckt, die in Punkt 13.2 als Gerichtsstand den Sitz des Verkäufers (der Beklagten) festlegen. Im Mai 2003 sch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 19. 8. 2005 beim Erstgericht eingebrachten Klage vom Beklagten die Bezahlung von EUR 19.500,-- sA an restlichem Kaufpreis aus Anlass eines zwischen den Parteien über einen Traktor, einen Frontlader und anderes Zubehör abgeschlossenen Kaufvertrages. Die Zuständigkeit des Erstgerichtes stützt die Klägerin darauf, dass nach dem Bestellschein für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag die Zuständigkeit des Erstgerichtes vereinbart worden sei. Di... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte in ihrer beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Mahnklage vor, dass sich die Beklagte ihr gegenüber vertraglich verpflichtet habe, Werknutzungsentgelte zu bezahlen und ordnungsgemäß ausgefüllte Musikprogramme zu übersenden, welche die Klägerin zur Verteilung der Tantiemen benötige. Gegen diese Verpflichtung habe die Beklagte verstoßen, sodass die vereinbarte Vertragsstrafe geltend gemacht werde. Die Streitteile hätten die Zuständigkeit d... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt mit der beim Handelsgericht Wien eingebrachten Mahnklage im Zusammenhang mit einem für ein Bauvorhaben in Innsbruck von der beklagten Partei erteilten Bauauftrag die Zahlung von EUR 24.659,95 sA. Die beklagte Partei bestritt in ihrem Einspruch das Klagebegehren und wendete aufrechnungsweise eine Gegenforderung ein. Die klagende Partei beantragte die Delegierung an das Landesgericht Innsbruck, weil das Bauvorhaben in Innsbruck errichtet worden ... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien sind Spediteure, die Klägerin mit Sitz in Österreich, die Beklagte mit Sitz in Deutschland. Die Klägerin begehrt mit der am 14. 10. 2004 eingebrachten Klage die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von EUR 9.600 sA als Entgelt für einen Transportauftrag im April 2004. Nach dem Vorbringen der Klägerin sei zwischen den Streitteilen ein „Auftragsvertrag perfekt" geworden. Nach den in den wechselseitigen Faxen bzw E-Mails bezogenen und insoweit in der jeweil... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen den Ausführungen im außerordentlichen Revisionsrekurs (zur Zulässigkeit des Rechtsmittels iSd § 528 Abs 1 ZPO) kann von einem Fehlen oberstgerichtlicher Rechtsprechung keine Rede sein. Entgegen den Ausführungen im außerordentlichen Revisionsrekurs (zur Zulässigkeit des Rechtsmittels iSd Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann von einem Fehlen oberstgerichtlicher Rechtsprechung keine Rede sein. § 104 JN enthält kei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, die ihren Sitz in Innsbruck hat, begehrte mit ihrer beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten Klage von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Salzburg hat, 17.880,10 EUR sA als Schadenersatz wegen (listiger) Irreführung, allenfalls Vertragsverletzung sowie ungerechtfertigter Bereicherung. Sie sei von der beklagten Partei mit der Erbringung von Speditionsleistungen beauftragt worden, auf dieses Geschäft seien die Bestimmungen der Allgemeinen öster... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel und Dr. Veith, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** Gesellschaft mbH KG, *****, vertreten durch Dr. Christian Widl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Eberh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in Vorarlberg (Österreich), die er mit Übergabsvertrag vom 9. 11. 1995 von seiner Mutter übertragen erhalten hatte. Der Beklagte, ein deutscher Staatsangehöriger, war mit den Eltern des Klägers (den damaligen Grundeigentümern) 1974 übereingekommen, das Objekt um 250.000 ATS zu kaufen. Das etwa 1784 erbaute Haus war damals seit drei Jahren unbewohnt und in einem sehr schlechten Zustand. Der B... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Österreich. Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz. Die Klägerin fragte mit Telefax vom 6. 12. 2000 bei der Beklagten nach Belüftern für eine Kläranlage an. Die Anfrage enthielt technische Daten und Detailzeichnungen, aber keinen Hinweis auf Einkaufsbedingungen der Klägerin. Die Beklagte übermittelte der Klägerin vorweg per Telefax am 8. 12. 2000 ein Angebot über 1... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 25. 10. 2004 beim Bezirksgericht Spittal an der Drau unter Hinweis auf eine Gerichtsstandsvereinbarung eingebrachten Mahnklage die Verurteilung des in 3150 Wilhelmsburg an der Traisen wohnhaften Beklagten zur Zahlung von EUR 1.094,84 sA aus offenen Rechnungen für bestellte und gelieferte Waren. Nach fristgerechter Einspruchserhebung gegen den erlassenen Zahlungsbefehl beantragte der Beklagte, der das Klagebegehren dem Grunde und der Höhe ... mehr lesen...
Norm: ABGB §7JN §104 A
Rechtssatz: Auf die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung ist, da diese kein materiellrechtlicher Vertrag ist, primär Prozessrecht anzuwenden. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Auslegung von Verträgen können nach herrschender Meinung nicht unmittelbar herangezogen werden. Soweit das Prozessrecht keine Auslegungsregeln zur Verfügung stellt, ist primär der objektive Erklärungswert festzustellen. Wenn di... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob im Einzelfall aufgrund der besonderen Umstände eine Klageänderung im Interesse der erwünschten endgültigen und erschöpfenden Beendigung des Streits zuzulassen ist, stellt keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar, es sei denn, es läge eine Fehlbeurteilung vor, die im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifen wäre (2 Ob 236/00w = MietSlg 53.705). Die Entscheidung des Rekursgerichts bewegt sich im Rahmen der ständig... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger als Gesamtrechtsnachfolger der H***** GmbH, die beiden Beklagten zur ungeteilten Hand für schuldig zu erkennen, ihm EUR 60.700,65 sA zu bezahlen. Seine Rechtsvorgängerin (in der Folge bloß GmbH genannt) habe am 31. 12. 1991 mit der Zweitbeklagten zum Zweck steuerbegünstigter Kapitalveranlagung einen Vertrag abgeschlossen, wonach sie die Nutzungsrechte an zwei der Zweitbeklagten gehörenden Liegenschaften in H***** erhalte habe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Unstrittig ist, dass sich die internationale Zuständigkeit für die am 19. 11. 1997 eingebrachte Klage nach dem Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am 16. 9. 1988 (LGVÜ) richtet. Das in den maßgeblichen Bestimmungen ohnehin gleichlautende EuGVÜ trat zwischen Österreich und Deutschland erst am 1. 1. 1999 in Kraf... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben einen Franchisevertrag über die Einbindung der Klägerin in das weltweite Mietwagen-Reservierungssystem der beklagten Partei geschlossen. Mit dem Vorbringen, die beklagte Partei habe diesen Vertrag unberechtigt vorzeitig aufgelöst, begehrt die klagende Partei einen Ausgleichsanspruch in analoger Anwendung des § 24 HVG in Höhe von EUR 1,393.552,90 sowie Schadenersatz in Höhe von EUR 278.976, jeweils zuzüglich 20 % USt. Mit dem Vorbringen, die bekla... mehr lesen...
Begründung: Der in Österreich wohnhafte Kläger schloss mit der beklagten Partei, einer Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, am 11. Juli 1996 einen schriftlichen Handelsvertretervertrag ab. Nach diesem sollte der Kläger in Österreich (- in der Folge auch in Ungarn -) für die beklagte Partei Kunden akquirieren und betreuen. Er war nur mit der Vermittlung, nicht jedoch mit dem Abschluss von Kaufverträgen über Produkte der Gesellschaft beauftragt. Im schriftlichen Vertrag (§ 16 Z 5)... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war zunächst vom 9. 5. 2000 bis 5. 1. 2001 bei der beklagten Partei beschäftigt. Er erhielt damals eine Arbeitskleidung, die er nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder zurückgeben noch hiefür etwas bezahlen musste. Ab 9. 10. 2002 war der Kläger neuerlich bei der beklagten Partei beschäftigt. Wiederum wurden ihm diverse Arbeitskleidung sowie ein Schutzhelm ausgefolgt. Über diesen Vorgang stellte die beklagte Partei zwei Übernahmescheine aus, die de... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des drittinstanzlichen Rekursverfahrens ist die Unzuständigkeitseinrede der in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften Erst- und Zweitbeklagten. Das Verfahren gegen einen weiteren, in Wien wohnhaften Beklagten ruht (ON 16 AS 135). Der klagende Masseverwalter brachte in seiner am 25. September 2002 eingebrachten Klage vor, die Beklagten würden als vertretungsbefugte Organe der gemeinschuldnerischen GmbH – über deren Vermögen am 25. Oktober 2000 der Konkurs... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt 377.316,30 EUR sA als Werklohn für auftragsgemäß bei einer Wohnanlage in Klosterneuburg erbrachte Baumeisterarbeiten. Sie brachte die Klage beim Handelsgericht Wien ein. Die Beklagte berief sich auf eine Gerichtsstandsvereinbarung, wonach die Zuständigkeit des für den Gerichtsbezirk Kufstein sachlich zuständigen Gerichts vereinbart sei, und wandte deshalb die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts ein. In der Sache selbst machte sie ua mangelhafte ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei nimmt die erstbeklagte Partei, eine Gesellschaft mit dem Sitz in Polen, mit einer Kaufpreisklage bei jenem Gericht in Anspruch, in dessen Sprengel sie selbst ihren Sitz hat. Zur Dartuung der inländischen und örtlichen Gerichtsbarkeit hat sie sich auf eine schriftliche Gerichtsstandvereinbarung nach Art 17 Abs 1 LGVÜ berufen und diese auch erwiesen. Hilfsweise hat sie sich auf Art 5 LGVÜ den Gerichtsstand des Erfüllungsorts, berufen. Die klagende Pa... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei nahm am 3. 10. 2001 ein Anbot der klagenden Partei vom 21. 8. 2001 über die Errichtung eines Kleinkraftwerkes für die H*****hütte im Gebiet Lienz an. Punkt 11 des Auftragschreibens der beklagten Partei vom 3. 10. 2001 bestimmt unter der Überschrift Gerichtsstand: "Als Gerichtsstand für alle aus diesem Rechtsgeschäft etwa entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist in erster Instanz das zuständige Gericht in Wien". Die klagende Partei begehrt 6.083,56 EUR ... mehr lesen...
Norm: JN §104 E
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines ausschließlichen Gerichtsstands ist zwar eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig, die Anrufung eines Wahlgerichtsstands aber ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 163/04y Entscheidungstext OGH 21.07.2004 3 Ob 163/04y Veröff: SZ 2004/111 1 Ob 115/06b Entscheidungstext OGH 20.06.200... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Rückzahlung der von ihr als Mieterin erlegten Kaution von 3.306,61 EUR sA. Sie habe die in Klagenfurt gelegene Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zurückgestellt; die von den beklagten Vermietern geltend gemachten Mängel seien bereits bei Beginn ihres Mietverhältnisses vorgelegen. Die Klägerin brachte die Klage beim Bezirksgericht Klagenfurt ein. Die Beklagte berief sich auf eine Gerichtsstandsvereinbarung und wandte die Unzuständigkeit des angeru... mehr lesen...
Begründung: Die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Salzburg ergibt sich daraus, dass sich die Klägerin auf eine Gerichtsstandsvereinbarung berufen und der Beklagte keine Unzuständigkeitseinrede erhoben hat. In der mündlichen Verhandlung am 3. 11. 2003 stellte allerdings der Beklagte über Anregung des Gerichtes den gegenständlichen Delegierungsantrag. Er begründete diesen Antrag damit, dass er und die beiden von den Parteien geführten Zeugen in Wien wohnhaft sind. Die Beklagte, die d... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 7. 8. 2002 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger den Zuspruch von EUR 9.100,31 sA an Stornokosten mit der Behauptung, die Beklagte, eine Reiseveranstalterin, habe für die Zeit vom 21. bis 28. 12. 2001 im Hotel des Klägers mehrere Zimmer bestellt. Da die Beklagte diese Reservierung nicht rechtzeitig storniert habe, sei sie verpflichtet, dem Kläger seinen ihr übermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zufolge 70 % des Gesamtpreises als... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Einzelkaufmann mit dem Sitz in Slowenien. Der Beklagte war Inhaber einer Einzelfirma mit dem Sitz in Hausham in Deutschland. Er ist auch alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit dem Sitz in St. Veit an der Glan, er hat auch einen inländischen Wohnsitz. Am 3./4. 5. 1999 schlossen die Parteien einen Vertrag, in dem sich der Beklagte verpflichtete, Hydraulikmotoren-Komponenten beim Kläger fertigen und veredeln zu lassen. Im § 10 dieses ... mehr lesen...