RS OGH 1967/1/31 8Ob6/67

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Veröffentlicht am 31.01.1967
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Norm

ABGB §181
AußStrG §16 A2

Rechtssatz

Wenn das Erstgericht die mangelnde Zustimmung der außerehelichen Mutter zur Inkognitoadoption, das Rekursgericht bloß die mangelnde Zustimmung zu einer gewöhnlichen Adoption ersetzt hat, so ist die Entscheidung der zweiten Instanz trotz der dahin lautenden Formulierung nicht als bestätigender, sondern als abändernder Beschluß anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 6/67
    Entscheidungstext OGH 31.01.1967 8 Ob 6/67

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0085075

Dokumentnummer

JJR_19670131_OGH0002_0080OB00006_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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