Norm
ABGB §812 BRechtssatz
Ob ein erbserklärter Miterbe, der sich zugleich auch auf ein Vorausvermächtnis beruft, Vermögensabsonderung gemäß § 812 ABGB begehren kann, ist im Gesetz nicht eindeutig gelöst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0099245Dokumentnummer
JJR_19680110_OGH0002_0010OB00286_6700000_001