Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Die Frage, ob einem Kinde in seiner künftigen besseren Versorgung die Möglichkeit des Besuches einer bestimmten Schule zu eröffnen ist, gehört als Vorfrage einer Unterhaltsbemessung als Beurteilung der Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten zum Bemessungsfragenkomplex. Nach dem Judikat 60 neu = SZ 27/177 ist das Rechtsmittel an die 3. Instanz dann zulässig, wenn die Anfechtung eine Entscheidung über verfahr... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Zulässigkeit des Revisionsrekurses, wenn die Rekursinstanz die Frage nach dem Grunde des Anspruches, ohne diese Frage von der Frage nach der Höhe des Anspruches zu trennen, unrichtig entschieden hat (teilweiser Unterhaltsverzicht). Entscheidungstexte 8 Ob 244/64 Entscheidungstext OGH 01.09.1964 8 Ob 244/64 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Die Heranziehung des Entschädigungsbetrages nach der 12.OFGNov zur Unterhaltsleitung betrifft die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Der Revisionsrekurs ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 251/64 Entscheidungstext OGH 01.09.1964 8 Ob 251/64 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §143AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Die Frage, ob der mütterliche Großvater als wirtschaftlich Stärkerer vor dem väterlichen Großvater zur Unterhaltsleistung heranzuziehen wäre, ist eine Frage der Bemessung. Entscheidungstexte 7 Ob 2/64 Entscheidungstext OGH 10.01.1964 7 Ob 2/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §148 CAußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Bestätigt das Rekursgericht den Beschluß des Vormundschaftsrichters, der den Antrag des außerehelichen Vaters auf Befreiung von der Unterhaltspflicht mit der
Begründung: abweist, daß dieser für das Hochschulstudium des Minderjährigen aufkommen müsse, so ist dagegen kein weiteres Rechtsmittel zulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 232/63 Entsche... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B1ZPO §523
Rechtssatz: Die abschließende Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels liegt bei der Instanz, die über das Rechtsmittel zu entscheiden hat. Entscheidungstexte 5 Ob 168/63 Entscheidungstext OGH 07.06.1963 5 Ob 168/63 Veröff: EvBl 1963/434 S 580 3 Ob 23/64 Entscheidungstext OGH 04.03.1964 3 Ob 2... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §419 CZPO §502 Abs2 Ca7
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rekurses gegen die Ablehnung der Berichtigung einer die Unterhaltsbemessung (Provisorialunterhalt) betreffenden Entscheidung des Rekursgerichtes (ebenso schon 5 OB 151/61) Entscheidungstexte 5 Ob 17/63 Entscheidungstext OGH 24.01.1963 5 Ob 17/63 Veröff: EvBl 1963/170 S 243 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob den ehelichen Vater die Pflicht zur Bestreitung des Unterhaltes der ehelichen Kinder auch außerhalb des Hauses trifft, ist keine Frage der Bemessung. Entscheidungstexte 8 Ob 245/62 Entscheidungstext OGH 04.09.1962 8 Ob 245/62 6 Ob 307/65 Entscheidungstext OGH 01.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ABGB §148 C
Rechtssatz: Bei Entscheidungen über die Berufswahl nach § 148 ABGB ist das Judikat 60 neu nicht anwendbar; nur dann, wenn in einer Entscheidung über den Unterhalt die Frage der Berufswahl als Vorfrage erörtert wird, ist der Revisionsrekurs ausgeschlossen (gegenteilig: 6 Ob 72/62 !). Entscheidungstexte 5 Ob 54/62 Entscheidungstext OGH 10.05.1962 5... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4ZPO §528
Rechtssatz: Auch eine in eine einstweilige Verfügung gekleidete Entscheidung über eine Kostenfrage kann nach Entscheidung der zweiten Instanz nicht Gegenstand eines Revisionsrekurses werden. Entscheidungstexte 1 Ob 35/62 Entscheidungstext OGH 21.02.1962 1 Ob 35/62 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Wird die vom unterhaltspflichtigen Vater für das Kind, für das er Unterhalt zu leisten hat, bezogene Kinderbeihilfe bei der Unterhaltsbemessung nicht gesondert ausgeworfen, sondern in den zu leistenden Unterhaltsbetrag mit einbezogen, dann ist der Rekurs gegen die Abweisung des Antrages auf Leistung der Sonderzahlung zur Kinderbeihilfe (13. und 14. Kinderbeihilfe) aus dem Gesichtspunkte des Judikates 60 neu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Der Beschluß, laut welchem die Weiterleitung der vom Vater gezahlten Unterhaltsbeträge an die im Ausland befindliche Sachwalterin vorläufig untersagt wurde, ist mit Revisionsrekurs anfechtbar. Entscheidungstexte 6 Ob 351/61 Entscheidungstext OGH 18.10.1961 6 Ob 351/61 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B2
Rechtssatz: Besteht der Beschwerdegegenstand nicht in einem Geldbetrag und hat das Rekursgericht den Ausspruch über den Wert unterlassen, ist der Revisionsrekurs zulässig (analog wie bei § 527 ZPO und ZBl 1934/283, SZ 26/111). Entscheidungstexte 5 Ob 292/61 Entscheidungstext OGH 20.09.1961 5 Ob 292/61 6 Ob 58... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Die Entscheidung, daß wegen Fürsorgeerziehung des unterhaltsberechtigten Kindes dessen gesetzlicher Unterhaltsanspruch gegen den Vater ruht, ist als Entscheidung über die Bemessung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruches irrevisibel. Entscheidungstexte 6 Ob 299/61 Entscheidungstext OGH 06.09.1961 6 Ob 299/61 Veröff: EvBl 1961/491 S 607 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Ein Revisionsrekurs ist nicht nur gegen eine Sachentscheidung in der Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit, sondern auch gegen einen Aufhebungsbeschluß der zweiten Instanz, mit dem nach Verfahrensergänzung dem Erstgericht eine neue Entscheidung aufgetragen wird, unzulässig (zur Frage der Zulässigkeit des Rekurses im Prozeßverfahren vgl bei § 502 Abs 2 ZPO und § 519 Z 3 ZPO). Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4JWG §29 Abs3
Rechtssatz: Keine Entscheidung im Kostenpunkte, wenn über den im Zuge eines Vormundschaftsverfahrens bzw Fürsorgeerziehungsverfahrens vom Bezirksfürsorgeverband gestellten Antrag entschieden werden soll, daß die Kosten des Aufenthaltes des Mündels im Krankenhaus zur Erstattung eines psychologischen Gutachtens vom Staate rückzuersetzen seien. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §148 CAußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Die für gerechtfertigt angesehene weitere Berufsausbildung eines Minderjährigen wirkt sich als eine Hinauszögerung der Selbsterhaltungsfähigkeit aus; die Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit gehört nach Judikat 60 (neu) zur Bemessung. Entscheidungstexte 6 Ob 480/60 Entscheidungstext OGH 12.01.1961 6 Ob 480/60 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2
Rechtssatz: Wurde bereits in derselben Sache durch eine oberstgerichtliche Entscheidung über Bestand, Wirksamkeit und Auslegung eines Unterhaltsvergleiches entschieden, dann ist ein Revisionsrekurs, der die Berechnung der Unterhaltshöhe zum Gegenstand hat, jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 421/60 Entscheidungstext OGH 14.12.1960 1 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6ZPO §514 B
Rechtssatz: Wird (im Außerstreitverfahren!) dem Rekurs eines Beteiligten von der zweiten Instanz Folge gegeben, der Rekurs eines anderen Beteiligten aber, der denselben Erfolg angestrebt hat, wegen mangelnder Rekurslegitimation von Rekursgericht zurückgewiesen, ist gegen diesen Zurückweisungsbeschluß kein Rekurs zulässig, da der angestrebte sachliche Erfolg ohnehin bereits eingetreten ist und daher das Beschw... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6MG §32
Rechtssatz: § 14 AußStrG ist jedenfalls im Verfahren nach §§ 24 ff MG insoferne anwendbar, als es sich um Entscheidungen über den Kostenpunkt und Gebühren der Sachverständigen handelt. Entscheidungstexte 7 Ob 150/57 Entscheidungstext OGH 04.09.1957 7 Ob 150/57 7 Ob 504/57 Entscheidungstext OGH 06.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3AußStrG §16
Rechtssatz: Wenn die Unterinstanzen sich darauf beschränken, den Pflegebefohlenen jene zusätzlichen Beträge zuzusprechen, zu denen der Vater sich freiwillig bereit erklärte, die Entscheidung über die Bemessungsfrage im übrigen aber ablehnen, ist der Rechtszug an den OGH trotz der Bestimmung des § 14 Abs 2 AußStrG (Judikat 60 neu) zulässig, allerdings nur aus den im § 16 Abs 1 AußStrG angeführten Gründen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3AußStrG §16 A1
Rechtssatz: Wenn die nach § 148 ABGB zu beurteilende Frage, ob gegen den Widerstand des Vaters dem Minderjährigen das Hochschulstudium zu gestatten sei, zu entscheiden ist, richtet sich die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses nicht nach § 14, sondern nach § 16 AußStrG, wenn auch der angefochtene Beschluß den Rekurswerber zur Leistung von monatlichen Unterhaltsbeträgen verpflichtet. En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3
Rechtssatz: Eine nach § 168 ABGB im Außerstreitverfahren getroffene Verfügung unterliegt nicht dem Rechtsmittelausschluß des § 14 Abs 2 2.Fall AußStrG. Der der Mutter gemäß § 168 ABGB erwachsene Anspruch kann durch später eintretende Fürsorgepflichten des Vaters nicht geschmälert werden. Entscheidungstexte 2 Ob 676/56 Entscheidungstext OGH 03.01.1957 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6AllgGAG §35AllgGAG §62AllgGAG §65
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit eines Beschlusses des OLG, womit die Akten an das Bezirksgericht mit dem Beifügen zurückgesandt werden, daß eine Inkraftsetzung des Beschlußentwurfes ohne Vorlage des Widmungsänderungsnachweises nicht in Frage komme. Entscheidungstexte 3 Ob 363/55 Entscheidungstext OGH 16.11.1955 3 Ob 363/55... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6AußStrG §16 Abs1GOG §85 Abs1
Rechtssatz: Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe hängt zwar nicht von der Höhe des Beschwerdegegenstandes ab; hat aber das Rekursgericht die Strafe herabgesetzt, so liegt hinsichtlich des von ihm aufrecht erhaltenen Teiles der Strafe eine bestätigende Entscheidung zweiter Instanz vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6
Rechtssatz: Zur Unzulässigkeit eines Revisionsrekurses gegen konforme Beschlüsse, mit denen der Auftrag auf Bewilligung des Armenrechtes im außerstreitigen Verfahren abgewiesen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 315/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 1 Ob 315/55 5 Ob 597/77 Entscheidungstext OGH 31.05.1977 5... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4ABGB §835 D
Rechtssatz: Hat das Erstgericht einen Miteigentümer zur Räumungsklage gegen Dritte ermächtigt und eine Sicherheitsleistung hiefür angeordnet, das Rekursgericht die Klagsermächtigung bestätigt, jedoch die Sicherheitsleistung erhöht, dann ist ein weiterer Rekurs an den OGH gemäß § 14 Abs 2 AußStrG unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 78/55 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4
Rechtssatz: Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers kein Kostenanspruch im Sinne des § 14 Abs 2 AußStrG und § 528 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 665/54 Entscheidungstext OGH 13.10.1954 3 Ob 665/54 Veröff: EvBl 1955/92 S 147 = SZ 27/258 6 Ob 22/90 Entscheidungstext OGH 11.10.1990 6 Ob 2... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4AußStrG §23
Rechtssatz: Eine Kostenentscheidung liegt auch dann vor, wenn das Rekursgericht bei der Entscheidung über die Gebühren des Gerichtskommissärs darüber abspricht, ob zur Bemessung der Gebühren auch der inländische bewegliche Nachlaß eines Ausländers als Bemessungsgrundlage zu nehmen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 746/54 Entscheidungstext OGH 30.09.195... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6ZPO §514 C3ZPO §528 A
Rechtssatz: Die, wenn auch bindende, Auferlegung einer Rechtsansicht in einem Beschluß des Rekursgerichtes eröffnet kein Rechtsmittel, wenn dieser Beschluß nach seinem Gegenstande selbst unanfechtbar ist. Entscheidungstexte 1 Ob 746/54 Entscheidungstext OGH 30.09.1954 1 Ob 746/54 5 Ob 303/... mehr lesen...