Norm
ABGB §148 CRechtssatz
Bestätigt das Rekursgericht den Beschluß des Vormundschaftsrichters, der den Antrag des außerehelichen Vaters auf Befreiung von der Unterhaltspflicht mit der Begründung abweist, daß dieser für das Hochschulstudium des Minderjährigen aufkommen müsse, so ist dagegen kein weiteres Rechtsmittel zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0104830Dokumentnummer
JJR_19630911_OGH0002_0070OB00232_6300000_001