Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbAußStrG §10AußStrG 2005 §66 Abs2 BEStG §33 Abs4 Z3 litaFamLAG §12a
Rechtssatz: Der Unterhaltsschuldner kann auch noch im Rekursverfahren mit zulässiger Neuerung (§ 10 AußStrG) die steuerliche Entlastung im Sinne der neuen Rechtslage nach § 12a FamLAG geltend machen. Entscheidungstexte 6 Ob 91/03f Entscheidungstext OGH 26.06.2003 6 Ob 91/03f ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 A
Rechtssatz: Die bloße Tatsache, daß zwischen der Todfallsaufnahme und dem Beschluß über die Überlassung an Zahlungsstatt ein Zeitraum von zwei Monaten lag, reicht nicht aus, die Möglichkeit der Anmeldung ihrer Forderung im Verlassenschaftsverfahren zu bejahen. Das Rekursgericht hat das Rekursvorbringen daher zu Unrecht als unzulässige Neuerung gewertet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG 2005 §49 Abs1 AAußStrG 2005 §49 Abs2 BFamLAG §12a
Rechtssatz: Neuerungen sind nur soweit beachtlich, als ein entsprechendes Tatsachenvorbringen im Verfahren erster Instanz nicht möglich war (auch EFSlg 76.437). Entscheidungstexte 1 Ob 115/98p Entscheidungstext OGH 29.09.1998 1 Ob 115/98p 4 Ob 102/99z Entsche... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 z5 F1AußStrG §10 CFBG §10FBG §18HGB §30
Rechtssatz: 1. Das spruchmäßige Ergebnis der Entscheidung des Rekursgerichtes über einen Rekurs gegen einen Beschluß auf Eintragung einer Gesellschaft mbH im Firmenbuch kann nicht in der Abänderung oder Aufhebung des Eintragungsbeschlusses sondern nur in der Einleitung des Löschungsverfahrens nach § 10 Abs 2 FBG bestehen. 2. Dagegen steht der betroffenen Gesellschaft der Revisionsrek... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 CFBG §15
Rechtssatz: Nach Beschlußfassung erster Instanz eingetretene Änderungen können im Firmenbuchverfahren nicht berücksichtigt werden, da auf derartige Neuerungen nicht von Amts wegen Bedacht zu nehmen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 2370/96i Entscheidungstext OGH 13.02.1997 6 Ob 2370/96i 6 Ob 209/01f Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG §10 BAußStrG §19 Abs1AußStrG 2005 §110Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ allgÜbk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art13 Abs1 litb
Rechtssatz: Auf das Kindeswohl kann bei Vollzugsmaßnahmen nach § 19 AußStrG nur dann Bedacht genommen werden, wenn zwischen der Anordnung der Rückführung und den Vollstreckungsmaßnahmen eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BABGB §176 BAußStrG 2005 §66 Abs2
Rechtssatz: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Kindeswohlgefährdung ist der Zeitpunkt der letztinstanzlichen Entscheidung, sodass alle während des Verfahrens eintretenden Änderungen zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 1 Ob 2078/96m Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2078/96m ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §10 A
Rechtssatz: Im Verfahren außer Streitsachen kann als Rekursgrund auch unrichtige Beweiswürdigung geltend gemacht werden. Hat das Gericht zweiter Instanz Bedenken gegen die Würdigung der vom Erstgericht noch zu in einer mündlichen und kontradiktorischen Verhandlung unmittelbar aufgenommenen Beweise und die daraus abgeleiteten entscheidungswesentlichen Tatsachenfeststellungen kann es nur nach einer in einer mündl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 ÜbsAußStrG §10 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 10 AußStrG A Allgemeines über die Zulässigkeit von Neuerungen siehe auch § 504 Abs 2 ZPO und § 5 ABGB (siehe Informationen - Verweisungen 1)) B Neuerungen im Revisionsrekursverfahren (siehe Informationen - Verweisungen 1)) C Neuerungen im Verfahren außerhalb des AußStrG Informationen zu § 10 AußStrG Verweisungen: 1) Siehe auch § 504 Abs 2 ZPO und § 5 ABGB. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BAußStrG §14 C1aAußStrG §14 C1bAußStrG §14 D1cAußStrG §15AußStrG 2005 §66 Abs2 B
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung zu § 16 AußStrG idF vor der WGN 1989 galt für den außerordentlichen Revisionsrekurs das Neuerungsverbot. Das muss auch für den ao Revisionsrekurs im Außerstreitverfahren im Sinn des Revisionsrekursrechts seit der WGN 1989 BGBl 343 gelten, sind doch nunmehr in § 15 AußStrG die in einem Revisionsrekurs zulässigen ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AJN §42 Abs1 AaZPO §526 C3
Rechtssatz: Tatsachen, die vom Kläger im Rekurs gegen eine a - limine - Zurückweisung der Klage zum Vorliegen der inländischen Gerichtsbarkeit vorgebracht werden, unterliegen dem Neuerungsverbot (so schon 3 Ob 1533/95). Entscheidungstexte 5 Ob 1529/95 Entscheidungstext OGH 07.06.1995 5 Ob 1529/95 6 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 B
Rechtssatz: Wenn der Vater erstmals im Revisionsrekurs darauf verweist, daß sich das Kind nicht in Pflege der Mutter befinde, so handelt es sich hiebei um eine auch im außerstreitigen Rechtsmittelverfahren unbeachtliche Neuerung. Entscheidungstexte 1 Ob 532/95 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 532/95 Europe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 CUbG §29
Rechtssatz: Im Verfahren nach dem UbG ist bei der Entscheidung 2.Instanz auf nach der Entscheidung 1.Instanz hervorgekommene Umstände Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 553/93 Entscheidungstext OGH 26.05.1993 7 Ob 553/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0009304 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 A
Rechtssatz: Dem Gesetzgeber kann auch nicht die Absicht unterstellt werden, daß er den Parteien das Vorbringen neuer Tatsachen ermöglichen wollte, die zu ihren bisherigen Behauptungen im Widerspruch stehen. Entscheidungstexte 4 Ob 514/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 4 Ob 514/92 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 B
Rechtssatz: § 10 AußStrG ist so zu verstehen, dass zu bisher unbewiesen gebliebenen Behauptungen neue Beweismittel angeboten werden können und die Möglichkeit besteht, das bereits vorliegende Tatsachenmaterial zu berichtigen oder zu ergänzen. Entscheidungstexte 5 Ob 545/91 Entscheidungstext OGH 22.10.1991 5 Ob 545/91 Veröff: EvBl 1992/54 S 236 = NZ 1992,58 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AZPO §405 AaZPO §526 C2
Rechtssatz: Rechtsgestaltende Verfügungen haben der eit ihrer Erlassung zu entsprechen; es ist der Sachverhalt, wie er sich zur Zeit der Entscheidung der Tatsacheninstanzen darstellt, maßgeblich. Entscheidungstexte 1 Ob 575/86 Entscheidungstext OGH 03.09.1986 1 Ob 575/86 1 Ob 617/87 ... mehr lesen...
Norm: Haager Minderjährigenschutzabk Art1AußStrG §10
Rechtssatz: Der erkennende Senat vertritt die Auffassung, daß trotz der im § 10 AußStrG normierten Möglichkeit der Geltendmachung von Neuerungen im Rekursverfahren nur der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichtes erster Instanz für die Beurteilung der Frage entscheidend sein kann, ob nach den Bestimmungen des Minderjährigenschutzübereinkommen die inländische Gerichtsbarkeit zu bejahen ist. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 B
Rechtssatz: Eine verfahrensbestimmende Erklärung, über die bereits eine Beschlußfassung iSd Erklärenden erging, kann grundsätzlich nicht mit rückwirkender Kraft zurückgenommen werden; eine erst nach der angefochtenen Entscheidung abgegebene, neue, gegensätzliche Erklärung muß auch im Fall eines Rekurses gegen eine abändernde Entscheidung der zweiten Instanz als unstatthafte Neuerung unbeachtet bleiben. (Hier: Erklärung, den ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG §10 CAußStrG §232
Rechtssatz: Den Parteien ist es verwehrt, im Verfahren über die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse im Revisionsrekurs Neuerungen geltend zu machen. Entscheidungstexte 8 Ob 581/82 Entscheidungstext OGH 05.05.1983 8 Ob 581/82 Veröff: EFSlg 44802 8 Ob 539/83 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2eAußStrG §9 A2gAußStrG §9 B2AußStrG §10 AAußStrG §10 BAußStrG §14 A4AußStrG §14 A5
Rechtssatz: Wenn eine Rechtsmittelbeantwortung in einem nur nach dem ersten Hauptstück des Außerstreitgesetzes geregelten Rechtsmittelverfahren auch nicht vorgesehen ist, so macht dies alleine einen Schriftsatz des Gegners des Rechtsmittelwerbers zu dessen Rechtsmittel noch nicht unzulässig. Eine Rechtsmittelgegenschrift kann vielmehr in jenen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §2 F1AußStrG §2 F2AußStrG §9 A2fAußStrG §9 B1AußStrG §10AußStrG §11 B1AußStrG §11 B2
Rechtssatz: Wenn das Rekursgericht Beweise wiederholt oder ergänzt, hat es die Verfahrensgrundsätze des § 2 Abs 2 Z 5 und 6 und die § 105 Abs 1 AußStrG zu beachten und den Parteien grundsätzlich rechtliches Gehör (Art 6 Abs 1 MRK) zu gewähren. Entscheidungstexte 1 Ob 721/81 E... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 19. Dezember 1979, 1 Sch 265/79-2, einvernehmlich rechtskräftig geschieden. Die Eltern vereinbarten, daß die beiden Kinder Daniela, geboren 18. April 1975, und Günther, geboren 19. Juli 1977, bei der Mutter verbleiben. Diese Vereinbarung wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 21. März 1980 pflegschaftsbehördlich genehmigt. Es wurde ausgesprochen, daß gemäß § 177 ABGB alle aus den familienrechtliche... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BAußStrG §14 B3AußStrG §16 BII2gZPO §502 Ca1ZPO §502 CbZPO §503 B1
Rechtssatz: Wenn die Berücksichtigung der vom Rechtsmittelwerber im Rekurs vorgebrachten Neuerung allenfalls zur Bemessung des Unterhaltes in geringer Höhe geführt hätte, kann von einer einem Nichtigkeitsgrund gleichzuhaltenden Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht gesprochen werden. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BAußStrG 2005 §17AußStrG §185 Abs3
Rechtssatz: Äußert sich der Beteiligte trotz Aufforderung nach § 185 Abs 3 AußStrG nicht, hat das tatsächliche Vorbringen des Antragstellers so weit als zugestanden zu gelten, als es nicht durch vorliegende Beweise widerlegt wird oder sonst Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der zur Äußerung Aufgeforderte ungeachtet seines Schweigens dem Antrag entgegentritt. Die rechtlichen Voraussetzungen f... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG 2005 §17AußStrG §185 Abs3AußStrG 2005 §49 Abs2 B
Rechtssatz: Einem Beteiligten, der vom Erstgericht nach § 185 Abs 3 AußStrG ordnungsgemäß zur Äußerung aufgefordert worden ist, sich daraufhin nicht geäußert und damit keine eigenen Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat, ist es verwehrt, dem Sachverhaltsbild, von dem das Gericht bei seiner Entscheidung im Hinblick auf das Schweigen des Beteiligten ausgehen durfte, im Re... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG §14 Abs2 B1AußStrG §14 Abs2 B3AußStrG §14 Abs2 B6ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Die Rüge der Verletzung des Gebotes der Zulässigkeit von Neuerungen im Rekurs und damit der Nichtberücksichtigung neu vorgebrachter Umstände bei der Unterhaltsbemessung betrifft eine Verfahrensfrage und nicht den Unterhaltsbemessungskomplex. Entscheidungstexte 1 Ob 656/79 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §182ABGB §184 Abs1 Z4AußStrG §10 AAußStrG §14 Abs2 B3AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Ein gleichzeitig mit dem Rekurs gegen einen Beschluß auf Bemessung des vom Wahlvater zu leistenden Unterhaltes gestellter Antrag auf Widerruf der Adoptionsbwilligung mit rückwirkender Kraft hindert die Entscheidung über den Rekurs gegen die Unterhaltsbemessung nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 128/7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 CLiegTeilG §32
Rechtssatz: Neuerungserlaubnis im Verfahren nach dem LiegTeilG. Entscheidungstexte 5 Ob 289/74 Entscheidungstext OGH 29.01.1975 5 Ob 289/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0006966 Dokumentnummer JJR_19750129_OGH0002_0050OB00289_7400000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HbABGB §177 BAußStrG §10 AAußStrG §16 BII2oAußStrG §16 BII3c
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung von Neuerungen stellt grundsätzlich bloß die Behauptung eines Verfahrensmangels dar, der ihm Rahmen eines ao Revisionsrekurses, wenn überhaupt, nur aufgegriffen werden könnte, wenn er in seinen Auswirkungen einer Nichtigkeit gleichkommt (ebenso EFSlg 16809, 19048 ua), also etwa falls eine Neuerung geeignet ist, die gesamten Entscheidungsg... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 CKartG 1972 §94
Rechtssatz: Im Rechtsmittelverfahren nach dem KartG 1972 sind Neuerungen zulässig. Entscheidungstexte Okt 16/74 Entscheidungstext OGH 28.06.1974 Okt 16/74 ÖBl 1975,20 Okt 24/74 Entscheidungstext OGH 25.11.1974 Okt 24/74 Beisatz: Diesel-Einspritzausrüstungen II (T1) ... mehr lesen...