Norm: AußStrG §10 AAußStrG 2005 §49 AFamLAG §12a
Rechtssatz: Das Neuerungsrecht des § 10 AußStrG geht nicht so weit, dass im Rekursverfahren auch noch neue Sachanträge gestellt werden könnten. (1 Ob 148/73, ZBl 1938/50). Entscheidungstexte 1 Ob 49/74 Entscheidungstext OGH 29.03.1974 1 Ob 49/74 Veröff: EvBl 1974/226 S 491 = NZ 1974,155 1 Ob 20... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG §49 A
Rechtssatz: Im Rekurs kann nur das vorliegende Tatsachenmaterial berichtigt oder ergänzt oder können für unbewiesen gebliebene Behauptungen neue Beweise vorgebracht werden; es ist aber nicht möglich, neue, von den bisherigen Behauptungen abweichende oder noch gar nicht aufgestellte Tatsachenbehauptungen vorzubringen oder gar neue oder von den bisher gestellten abweichende Anträge zu stellen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 CKartG 1972 §94
Rechtssatz: Nach § 94 Abs 3 KartG gelten für das Verfahren vor dem Kartellobergericht auf Grund von Anmeldungen marktbeherrschender Unternehmen die allgemeinen Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen, nach denen neue Umstände und Beweismittel (§ 10 AußStrG) zu berücksichtigen sind (Okt 3/72). Entscheidungstexte Okt 36/73 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG §16 BII3bAußStrG §16 BII3c
Rechtssatz: Die Übergehung eines Sachverständigengutachtens, das nach der Entscheidung der ersten Instanz vorgelegt wurde und vom Rekursgericht gemäß § 10 AußStrG zu berücksichtigen war, könnte allenfalls enen Verfahrensmangel, nicht aber einen Nichtigkeitsgrund darstellen (§ 477 ZPO). Entscheidungstexte 4 Ob 537/73 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 CKartG 1959 §20KartG 1972 §94
Rechtssatz: Nach § 20 KartG gelten für das Verfahren vor dem Kartellobergericht die allgemeinen Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen, nach denen neue Umstände (§ 10 AußStrG), darunter eingetretene Gesetzesänderungen, zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte Okt 3/72 Entscheidungstext OGH 25.09.1972 Okt 3/72 ÖBl 1973... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §10 AZPO §526 C2
Rechtssatz: Als für die Rekursinstanz maßgebliche Entscheidungsgrundlage kommen nur jene Gegebenheiten in Betracht, die im Zeitpunkt der zu fällenden Rekursentscheidung schon vorhanden sind. Nicht aber geht es an, über das Erstgericht auf eine Veränderung der Rechtslage hinzuwirken und diesem aufzutragen, erst auf Grund der dergestalt eingetragenen Veränderungen eine neue Entscheidung zu fällen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG 2005 §49 Abs1 A
Rechtssatz: Das Recht, im Rekurs neue Umstände und Beweismittel anzuführen, enthebt den Rechtsmittelwerber nicht der Notwendigkeit, den Tatbestand, auf den er seinen Antrag stützen will, schon in der ersten Instanz vorzubringen. Entscheidungstexte 8 Ob 332/65 Entscheidungstext OGH 16.11.1965 8 Ob 332/65 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs1 AAußStrG §9 A2AußStrG §10 AZPO §416 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 416 Abs 2 ZPO kann im Außerstreitverfahren zumindest insoweit nicht analog angewendet werden, als der entscheidende Richter einem Rechtsmittel gegen seinen Beschluß - sei es auch auf Grund neuen Tatsachenvorbringens - noch selbst stattgeben könnte, er aber zum Schutz der Interessen eines Pflegebefohlenen auch zu amtswegigem Einschreiten verpflichtet ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HbAußStrG §10 AAußStrG §16 BII2aAußStrG §16 BII3c
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuweisung des ehelichen Kindes getrennt lebender Ehegatten kann in der Nichtbeachtung von Neuerungen durch das Rekursgericht ein Verfahrensmangel vom Gewichte einer Nullität gelegen sein. Entscheidungstexte 1 Ob 159/64 Entscheidungstext OGH 26.10.1964 1 Ob 159/64 EvBl 1965/133 S ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG 2005 §49 AAußStrG 2005 §49 BEntmO §56 Abs1 Satz1
Rechtssatz: Wenn auch das Rekursgericht die Überprüfung des erstgerichtlichen Beschlusses nach der Sachlage und Rechtslage zur Zeit seiner Erlassung vorzunehmen hat, so bleibt es den Parteien doch unbenommen, sich im Rekurs auf solche neue Umstände zu beziehen, die bereits vor der Erlassung des erstgerichtlichen Beschlusses erwogen werden konnten und für die richtige re... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 A
Rechtssatz: Im Rekursverfahren kann durch neue Sachanträge nicht die Entscheidungsgrundlage verändert werden. Entscheidungstexte 6 Ob 288/60 Entscheidungstext OGH 03.08.1960 6 Ob 288/60 JBl 1961,367 (mit Glosse von Schwimann) 5 Ob 259/61 Entscheidungstext OGH 30.08.1961 5 Ob 259/61 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BAußStrG 2005 §49 AAußStrG 2005 §49 CAußStrG 2005 §66 Abs2 B
Rechtssatz: Sachverhaltsänderungen nach dem erstgerichtlichen Beschluss sind von der Rechtsmittelinstanz (auch vom OGH) zu berücksichtigen, wenn dies das Interesse des pflegebefohlenen Kindes erfordert (vgl 6 Ob 55/61). Entscheidungstexte 6 Ob 152/61 Entscheidungstext OGH 17.05.1961 6 Ob 152/61 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 A
Rechtssatz: Bei auf den Augenblick abgestellten sichernden Maßnahmen sind Sachverhaltsänderungen durch das Rechtsmittelgericht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 6 Ob 55/61 Entscheidungstext OGH 22.02.1961 6 Ob 55/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0006852 D... mehr lesen...
Norm: ABGB §180 fAußStrG §10 AAußStrG §257
Rechtssatz: Der Gatte des Wahlparens hatte zufolge der Bestimmung des § 180 ABGB in der Fassung der 1. TeilNov auch schon vor der Neuordnung des Adoptionsrechtes durch BGBl Nr 58/1960 Beteiligtenstellung; der Adoptionsbestätigungsbeschluß war daher auch ihm (ungeachtet des durch § 18 der 1. TeilNov überholten und nunmehr aufgehobenen § 262 AußStrG) zuzustellen. Da der Gatte des Wahlparens auch durch ei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z6 GAußStrG §9 A2AußStrG §10 AJWG §29JWG §31 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, ob die angeordnete vorläufige Fürsorgeerziehung in eine endgültige umzuwandeln oder aber aufzuheben sei, ist nach dem Sachverhalt zur Zeit der Beschlußfassung zu beurteilen. Das Außerstreitverfahren wird nicht vom Unmittelbarkeitsgrundsatz beherrscht. In diesem Verfahrensbereich hat das Rekursgericht nicht nur die Rechts-, sondern auch die Sachlage zu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 CMG §7 CMG §32
Rechtssatz: Berücksichtigung von Neuerungen betreffend die Mietzinsreserve im Rekursverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 293/58 Entscheidungstext OGH 03.09.1958 5 Ob 293/58 EvBl 1958/364 S 630 = HBZ 1959,1 5 Ob 244/61 Entscheidungstext OGH 06.09.1961 5 Ob 244/61 Gegenteilig; MietSlg 9125... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 B
Rechtssatz: In einem ordentlichen Revisionsrekurs können Neuerungen vorgebracht werden. Entscheidungstexte 7 Ob 413/56 Entscheidungstext OGH 12.09.1956 7 Ob 413/56 3 Ob 327/57 Entscheidungstext OGH 26.06.1957 3 Ob 327/57 JBl 1958,100 6 Ob 110/62 Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 CKartG 1959 §20KartG 1972 §94
Rechtssatz: Neuerungen sind im Rekursverfahren vor der Kartelloberkommission zulässig; daher auch die Änderung eines Kartellvertrages. Entscheidungstexte Okt 4/56 Entscheidungstext OGH 07.06.1956 Okt 4/56 Okt 5/56 Entscheidungstext OGH 25.06.1957 Okt 5/56 ÖBl 1957,92 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5AußStrG §10 A
Rechtssatz: Im Verfahren außer Streitsachen ist auch die Rechtsmittelinstanz noch Tatsacheninstanz und hat daher auf die vor ihrer Entscheidung eingetretenen Gesetzesänderungen Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 87/47 Entscheidungstext OGH 22.02.1947 1 Ob 87/47 Auch; Beisatz: Rechtsänderungen zwingender Natur. (T1) Veröff: JBl 1947,243 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG 2005 §53ZPO §526 C2
Rechtssatz: Es ist Sache des Rekursgerichtes, falls es nicht zu einer bestätigenden Entscheidung gelangt, unter Bedachtnahme auf die gestellten Rekursanträge so zu entscheiden, wie das Erstgericht hätte entscheiden sollen, ohne dass hiebei auf seither eingetretene Umstände Bedacht genommen werden könnte (das heißt auf Grund der gleichen Sach- und Rechtslage wie zur Zeit der Erlassung des angefochte... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 C4.EVHGB Art9 Abs1FGG §125 ffHGB §144
Rechtssatz: Im Rechtsmittelverfahren in Handelsregistersachen besteht gemäß § 10 AußStrG kein Neuerungsverbot. Es können daher die Ergebnisse eines streitigen Verfahrens darüber, ob eine Fortsetzung der Gesellschaft nach § 144 HGB gegeben ist, auch noch vom OGH verwertet werden. Entscheidungstexte 2 Ob 138/55 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 A
Rechtssatz: Die im § 10 AußStrG eröffnete Möglichkeit, im Rekurse neue Umstände und Beweismittel aufzunehmen, dient nicht dazu, die maßgebende Sachlage, wie sie dem Erstgericht vorlag, zu verschieben, sondern nur, sie zu ergänzen. Entscheidungstexte 1 Ob 809/54 Entscheidungstext OGH 20.10.1954 1 Ob 809/54 1 Ob 920/54 En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BAußStrG 2005 §49 AAußStrG 2005 §49 C
Rechtssatz: Neue Tatsachen, die erst nach der Entscheidung der ersten Instanz eingetreten sind, können bei Entscheidung über den (ordentlichen) Revisionsrekurs nicht berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 580/54 Entscheidungstext OGH 29.09.1954 3 Ob 580/54 7 Ob 322/55 Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 ADrittes RStG §20
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren hat das Rechtsmittelgericht auf einen nach Erlassung der Entscheidung erster Instanz erklärten Verzicht des Antragstellers Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte Rkv 27/53 Entscheidungstext OGH 21.03.1953 Rkv 27/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BAußStrG 2005 §49 AAußStrG 2005 §66 Abs2 BAußStrG 2005 §71 Abs4
Rechtssatz: Neuerungen sind im Rahmen eines außerordentlichen Revisionsrekurses unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 475/51 Entscheidungstext OGH 14.08.1951 1 Ob 475/51 2 Ob 759/54 Entscheidungstext OGH 14.10.1954 2 Ob 759/54 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 B
Rechtssatz: Im ordentlichen Revisionsrekurs neu vorgebrachte Tatsachen sind mangels eines Nachweises nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 2 Ob 63/51 Entscheidungstext OGH 11.07.1951 2 Ob 63/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0006887 Dokumentnummer ... mehr lesen...