Norm
AußStrG §10 BRechtssatz
Wenn der Vater erstmals im Revisionsrekurs darauf verweist, daß sich das Kind nicht in Pflege der Mutter befinde, so handelt es sich hiebei um eine auch im außerstreitigen Rechtsmittelverfahren unbeachtliche Neuerung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0041505Dokumentnummer
JJR_19950227_OGH0002_0010OB00532_9500000_003