Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 218;
Rechtssatz: Es ist zwischen Fremden nicht üblich, daß bei einem Bestandverhältnis die Aufteilung der Betriebskosten dem Einvernehmen der Beteiligten überlassen bleibt. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 218;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß ein Bestandvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält, wenn der Bestandzins erst nach 35 Jahren zu einer Amortisation der höchstens 10 Jahre nutzbaren Bestandobjekte führt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §23;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 218; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/05/18 0346/77 1 Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie a) nach außen ausreichend zum Au... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung VorarlbergL37018 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1971;BAO §21 impl;GetränkesteuerG Vlbg §7 Abs1;GetränkesteuerG Vlbg §7 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/159;
Rechtssatz: Die Abgabe von Personalgetränken ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als eine entgeltliche anzusehen. Dabei ist alle... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 90; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/15/0059 E 21. Oktober 1982 RS 3 Stammrechtssatz Der zivilrechtlich geprägte Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 ist wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht zugänglich. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955 §1;
Rechtssatz: Wird mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt, so ist die Beurteilung auf den Gesamtzweck abzustellen (Hinweis E 29.9.1977, 1652/74, VwSlg 5167 F/1977). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160085.X08 Im RIS... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;
Rechtssatz: Die Tatumstände des GrEStG 1955 knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche und formalrechtliche Gestaltung an. In diesem gesetzlichen Rahmen ist die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 21 BAO zur Lösung von Tatfragen gegeben (Hinweis E 21.1.1982, 81/16/0021, VwSlg 5646... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21EStG 1972 §4 Abs4
Rechtssatz: Die Rechtsprechung über die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist Ausfluß der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Hinweis E 11.11.1975, 985/75, VwSlg 4911 F/1975, und 18.5.1977, 346/77, VwSlg 5139 F/1977). Schlagwor... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21BAO §23EStG 1967 §4 Abs4EStG 1972 §4 Abs4 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0346/77 E 18. Mai 1977 VwSlg 5139 F/1977 RS 1 Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie a) nach außen aus... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21EStG 1972 §4 Abs4HGB §161
Rechtssatz: Bei einer gesellschaftsrechtlichen Verflechtung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften kommen die in der Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen zur... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21EStG 1972 §22 Abs1 Z3EStG 1972 §4 Abs4HGB §161HGB §163
Rechtssatz: Führt bei untereinander verflochtenen Gesellschaften entgegen dem KG-Gesellschaftsvertrag nicht die Komplementär GmbH, sondern eine andere GmbH die Geschäfte der GmbH & Co KG, dann bietet nur die persönliche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Es ist nicht ungewöhnlich, wenn ein Vertrag bereits auf eine zwar noch nicht zustandegekommene, aber doch absehbare künftige Vereinbarung mit einem Dritten Bedacht nimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;ABGB §1100;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;MietenG impl;MRG impl;
Rechtssatz: Mit einem Bestandverhältnis für den Bestandgeber verbundene hohe Aufwendungen werfen allenfalls die Frage auf, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;ABGB §1100;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;MietenG impl;MRG impl;
Rechtssatz: Es wäre eine Überspitzung der Rechtsprechung des VwGH zu den Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen, woll... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;ABGB §1100;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;MietenG impl;MRG impl;
Rechtssatz: Bei hohen, vom Bestandnehmer zu tragenden Investitionen kann auch zwischen Fremden vereinbart werden, daß der M... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Es ist zwischen Fremden keineswegs unüblich, Aufwendungen für Adaptierungsarbeiten nicht mit der Miete zu verrechnen. Denn auch bei einem Bestandvertrag mit einem fremden Mieter kann der Vermieter daran interessiert sein, unabhängig von den j... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;ABGB §1100;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;MietenG impl;MRG impl;
Rechtssatz: Pauschalmietvereinbarungen werden auch zwischen Fremden geschlossen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1096;BAO §21;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: § 1096 ABGB enthält zwar nachgiebiges Recht, doch entspricht es auch wirtschaftlicher Erfahrung, daß für einen Bestandgegenstand, den der Bestandgeber nicht instand gesetzt hat, sond... mehr lesen...
Index: L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Salzburg20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AnerbenG;BAO §21;BAO §23;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;GVG Slbg 1986;
Rechtssatz: Für die Bestimmung der Vermögensart nach dem BewG sind weder das AnerbenG, das auf eine Vermeidung der Zersplitterung gesunder, krisenfester landwirtschaftlich... mehr lesen...
Index: Verkehrssteuern32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1753/74 E 21. Mai 1976 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und leiten daraus abgabenrechtliche Folgen ab. Bei solchen Tatbeständen ist daher schon aus dem Tatbestandsmerkmal herau... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;HGB §336;
Rechtssatz: Bei einer auf dem Familienband beruhenden Gründung einer stillen Gesellschaft, die nicht zu einer Verstärkung des Betriebskapitals führt, weil die Einlage zuvor dem Kapitalkonto des Inhabers des Handelsgewerbes entnommen wu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §186 Abs3;BAO §21;BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §3;
Rechtssatz: Der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nach § 21 BAO hat auch im Bereich des BewG 1955 Geltung. So werden zB Wirtschaftsgüter nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer zugerechnet, sondern demjenigen, der über sie die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausübt. Da... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 lite;EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;HGB §121;HGB §122;
Rechtssatz: Wie in einer steuerlich anzuerkennenden Mitunternehmerschaft der Gewinn/Verlust mangels gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen, die steuerlich anzuerken... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;ABGB §1178;BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Zur
Begründung: eines Gesellschaftsverhältnisses (nach bürgerlichem Recht) bedarf es grundsätzlich keines schriftlichen, ja nicht einmal eines ausdrücklichen Vertrages. Es genügt konkludentes Verhalten. Zur steuerlichen Anerkennung muß dieses mit ausr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Wird ein Familienbetrieb gleichteilig durch die jüngere Generation (Sohn und Schwiegertochter) übernommen, so hat sich der Fremdvergleich nur auf die Frage zu erstrecken, wie in einer vergleichbaren Situation andere Ehepa... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §98;BAO §21;EStG 1972 §25;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Zurechnung von Subprovisionen naher Angehöriger beim Versicherungsvertreter selbst mangels nachweisbarer Mitarbeit der von ihm namhaft gemachten Subprovisionsempfänger. Europea... mehr lesen...