RS Vwgh 1987/10/13 87/14/0114

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Veröffentlicht am 13.10.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1175;
ABGB §1178;
BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;

Rechtssatz

Zur Begründung eines Gesellschaftsverhältnisses (nach bürgerlichem Recht) bedarf es grundsätzlich keines schriftlichen, ja nicht einmal eines ausdrücklichen Vertrages. Es genügt konkludentes Verhalten. Zur steuerlichen Anerkennung muß dieses mit ausreichender Deutlichkeit nach außen in Erscheinung treten. Dies ist der Fall, wenn von einer Mutter dem Kind und Schwiegerkind ein lebendes Unternehmen zu gleichen Teilen offensichtlich zum Fortbetrieb übergeben wird, die Kinder die Übergabe annehmen, der betreffende Vertrag den Abgabenbehörden angezeigt wird und der Fortbetrieb auch tatsächlich erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140114.X02

Im RIS seit

13.10.1987

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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