RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0036

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1096;
ABGB §1100;
BAO §21;
EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §28 Abs1;
EStG 1972 §28;
EStG 1972 §4 Abs4;
MietenG impl;
MRG impl;

Rechtssatz

Es wäre eine Überspitzung der Rechtsprechung des VwGH zu den Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen, wollte man einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandverhältnis, bei dem der Mietzins durch Jahre bezahlt wurde, die steuerliche Anerkennung deshalb versagen, weil eine Zahlung in Höhe etwa eines Monatsbetrages ausblieb.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140036.X07

Im RIS seit

16.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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