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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1096;Rechtssatz
Es wäre eine Überspitzung der Rechtsprechung des VwGH zu den Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen, wollte man einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandverhältnis, bei dem der Mietzins durch Jahre bezahlt wurde, die steuerliche Anerkennung deshalb versagen, weil eine Zahlung in Höhe etwa eines Monatsbetrages ausblieb.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140036.X07Im RIS seit
16.02.1988