Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 218;Rechtssatz
Es ist zwischen Fremden nicht üblich, daß bei einem Bestandverhältnis die Aufteilung der Betriebskosten dem Einvernehmen der Beteiligten überlassen bleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140197.X07Im RIS seit
03.05.2001