RS Vwgh 1988/11/8 87/14/0197

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21;
EStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 218;

Rechtssatz

Es ist zwischen Fremden nicht üblich, daß bei einem Bestandverhältnis die Aufteilung der Betriebskosten dem Einvernehmen der Beteiligten überlassen bleibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140197.X07

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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