RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0036

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21;
EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §28 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Es ist zwischen Fremden keineswegs unüblich, Aufwendungen für Adaptierungsarbeiten nicht mit der Miete zu verrechnen. Denn auch bei einem Bestandvertrag mit einem fremden Mieter kann der Vermieter daran interessiert sein, unabhängig von den jeweiligen Investitionen des Mieters laufende, wenn auch geringere Bargeldentnahmen aus dem Bestandsverhältnis zu erzielen, zumal er dadurch eine Versteuerung geldmäßig nicht vereinnahmter Beträge vermeiden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140036.X03

Im RIS seit

16.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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