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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Rechtssatz
Es ist zwischen Fremden keineswegs unüblich, Aufwendungen für Adaptierungsarbeiten nicht mit der Miete zu verrechnen. Denn auch bei einem Bestandvertrag mit einem fremden Mieter kann der Vermieter daran interessiert sein, unabhängig von den jeweiligen Investitionen des Mieters laufende, wenn auch geringere Bargeldentnahmen aus dem Bestandsverhältnis zu erzielen, zumal er dadurch eine Versteuerung geldmäßig nicht vereinnahmter Beträge vermeiden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140036.X03Im RIS seit
16.02.1988