Index
L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr SalzburgNorm
AnerbenG;Rechtssatz
Für die Bestimmung der Vermögensart nach dem BewG sind weder das AnerbenG, das auf eine Vermeidung der Zersplitterung gesunder, krisenfester landwirtschaftlicher Betriebseinheiten durch Erbteilung abstellt, noch im konkreten Fall das Sbg GVG relevant, weil es bei dieser Bestimmung der Vermögensart auf die TATSÄCHLICHE NUTZUNG des Grund und Bodens und nicht etwa auf die Ungültigkeit eines auf diese Nutzung abzielenden Rechtsgeschäftes ankommt (§ 21 und § 23 BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986150141.X07Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.03.2014